Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe nimmt in der Tagesschau vom 22.07.2023 Stellung zu Problemen mit der Postbank, die Teil der Deutsche Bank AG ist. Hintergrund des Berichts in der Tagesschau war, dass Kunden nicht an ihre Konten kommen, weil diese gesperrt wurden oder Überweisungen erfolgten, die die Kunden nicht selbst getätigt haben, und die Postbank den Betrag nicht unverzüglich erstattet hat bzw. nicht reagiert.

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe zur Rechtslage

„Erfolgen nicht autorisierte Zahlungen von einem Konto bei einer Bank oder Sparkasse, und der Kunde meldet dies seinem Kreditinstitut, muss die Bank oder Sparkasse bis zum Ende des nächsten Geschäftstages das Konto wieder auf den alten Stand bringen und die nicht autorisierten Zahlungen ausbuchen,“ so Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe. So sieht es das Gesetz vor und auch die Vorgabe der Europäischen Union.

Oft erfolgt dies aber nicht und auch die Antworten der Banken und Sparkassen erfolgen nur sehr schleppend oder gar nicht. Wenn Antworten erfolgen, wird den Kunden von den Kreditinstituten oft vorgeworfen, sie hätten sich grob fahrlässig verhalten und seien selbst daran schuld, statt das Konto bis zum nächsten Geschäftstag wieder auszugleichen.

Was Betroffene tun können

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat seit einiger Zeit Fälle von Verbrauchern, die betroffen sind und auch entsprechende Erfahrung mit der Postbank.

Was Sie selbst beachten und wie Sie vorgehen sollten, erklären wir unter der ERSTEN HILFE BEIM ONLINE BANKING.

Wir empfehlen zudem jedem, der betroffen ist und keine Antwort von der Postbank in angemessener Zeit erhält, sich bei der Aufsichtsbehörde BaFin zu beschweren und seinen Fall zu schildern. Die Beschwerde geht einfach im Internet.

Wenn Sie selbst nicht weiterkommen oder die Postbank Ihnen nicht antwortet, hilft zudem oft nur die Einschaltung eines Rechtsanwalts.

Die Fachanwälte Dr. Achim Tiffe und Ulrich Husack der Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte haben entsprechende Erfahrung mit der nicht autorisierten Zahlungen, Betrug beim Online-Banking und gesperrten Konten, insbesondere auch mit der Postbank.

Kontosperre oder Geldwäscheverdacht? Wir helfen!

Weigert sich Ihre Bank plötzlich Überweisungen vorzunehmen oder in Empfang zu nehmen? Weigert sich Ihre Bank ferner, den Grund für dieses Vorgehen zu nennen? Dann ist es möglich, dass ein Geldwäscheverdacht gegen Sie besteht. Wie es dazu kommt, vermittelt ein kurzer Blick in die §§ 46, 47 Geldwäschegesetz (GWG).

Hintergrund sind in diesem Zusammenhang meistens ungewöhnliche hohe Bareinzahlungen oder zahlreiche niedrigere Bareinzahlungen auf Ihrem Konto oder andere Umstände, welche einen Geldwäscheverdacht bei Ihrer Bank begründen. In diesem Fall hat Ihre Bank oder Ihre Sparkasse wahrscheinlich eine Verdachtsmeldung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) der Generalzolldirektion erstattet, welche den Fall überprüfen soll.

Ohne Girokonto geht gar nichts.

Viele Privatpersonen und Unternehmen haben nur ein Girokonto, über das alle Zahlungen laufen. Ohne Girokonto ist eine Teilnahme am Wirtschaftsleben nicht möglich. Privatpersonen können ihre Miete und Strom nicht bezahlen, Geld nicht mehr abheben und Einkäufe nicht mehr tätigen. Unternehmen können Gehälter nicht überweisen und Rechnungen nicht begleichen. Sperrt die Bank Gelder oder kündigt sie das Konto, ist das sowohl für Unternehmen wie Privatpersonen eine Katastrophe, zumindest ein großes Problem.

Sie sollten schnell reagieren!

In einem derartigen Fall hilft möglicherweise ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der Kontosperre gegen die Bank. Sie sollten einen solchen Antrag wegen der erforderlichen Eilbedürftigkeit möglichst schnell nach der Kontosperre stellen und dazu detailliert begründen. Es ist zudem möglich, dass die Bank bereits eine Schutzschrift bei Gericht hinterlegt hat.

Oft ist die Kooperation mit einem Strafverteidiger angezeigt.

Sollten Sie als Privatperson oder Ihr Unternehmen der Geldwäsche direkt verdächtigt werden, stehen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit einem bekannten Hamburger Strafverteidiger gerne zur Seite, um Ihren Fall „ganzheitlich“ zu betreuen. Denn nur so kann der Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens wiederhergestellt werden und Sie Schutz vor einer strafrechtlichen Verfolgung erlangen.

Eine Kontokündigung sollte man in keinem Fall einfach hinnehmen.

Eine Kündigung des Girokontos sollten Sie sich nicht gefallen lassen und immer hinterfragen, insbesondere wenn Sie auf das Konto angewiesen sind. Oft nennt die Bank aber keine konkreten Gründe oder verweist auf eine angebliche Bonitätsverschlechterung, ohne Fakten zu nennen. Wir haben als Fachanwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht Erfahrung mit überraschenden Kontokündigungen und helfen, die bestehende Kontoverbindung zu erhalten oder zeitnah eine neue Bank für ihren Zahlungsverkehr zu finden. Auch sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, ob die Kündigung zulässig war und wirksam ist. Ist das nicht der Fall, bestehen möglicherweise auch Schadensersatzansprüche.