ZDF-WISO vom 20.08.2018

Hohe Kosten für eine Restschuldversicherung, die einen herkömmlichen Ratenkredit maßlos überteuern – die ZDF-Fernsehsendung WISO berichtet über Kettenkredite und einen leider nicht untypischen Fall aus unserer Kanzleipraxis

Abzocke mit Kettenkrediten 

Das Verbraucher – und Wirtschaftsmagazin WISO stellte in einem Beitrag in seiner Montagssendung vom 20.08.2018 die von vielen Banken geübte Methode dar, Kunden zum fortwährenden Abschluss neuer Kreditverträge mit Restschuldversicherungen zu bewegen.  Die Banken erzielen bei diesen Kettenkrediten insbesondere durch die Vermittlung der Zusatzversicherungen erhebliche Gewinne. Ihren Kunden droht, sich in einer Schuldenspirale zu verfangen. WISO veranschaulichte das an einem Fall aus unserem Büro. Unser Mandant hatte in gut zehn Jahren sieben Kreditverträge abgeschlossen und zahlte in diesem Zeitraum für eine Kreditsumme von gut 63.000 EUR, Raten von insgesamt 156.000 EUR. Kostentreiber waren vor allem die Prämien für die Restschuldversicherungen.

Vermittlungsprovisionen liegen bei über 50 Prozent

Zum Hintergrund: Eine Studie der Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungsunternehmen (BaFin) machte im Juni 2017 offiziell, was Verbraucherschützer schon seit geraumer Zeit aus den Ratenkreditverträgen herauslesen konnten: die Banken haben in dem Verkauf von massiv überteuerten Zusatzversicherungen zum Kredit ein einträgliches Geschäft zum Nachteil ihrer Kunden gefunden. Danach erhält überwiegende Zahl der befragten und untersuchten Kreditinstitute Provisionen für die Vermittlung von sogenannten Ratenschutz- oder Restschuldversicherungen, die regelmäßig 50 Prozent und stellen weise sogar über 70 Prozent der Versicherungsprämien ausmachen können.  

So lässt sich erklären, dass auch die Versicherungsprämien in keinem angemessenen Verhältnis zur angebotenen Versicherungsleistung mehr stehen. Für die Absicherung eines Kreditbetrages von knapp 50.000 EUR für den Todes- und Krankheitsfall sowie die zeitlich stark begrenzte Arbeitsunfähigkeit sollte unser Mandant in dem Beispielsfall des ZDF einen Versicherungsbeitrag von etwa 18.000 EUR leisten.

Bündnis gegen Wucher

Gegen diese Praxis hat sich ein aus dem Institut für Finanzdienstleitungen (iff) und Verbraucherzentralen und -verbänden, Schuldnerberatungsstellen und Rechtsanwaltsbüros bestehendes „Bündnis gegen den Wucher“ gegründet, dem auch JUEST+OPRECHT angehört. Wir halten solche Geschäfte für sittenwidrig und sehen Beratungspflichten verletzt. Wir fordern mit dem Bündnis ein Ende dieses Wuchers und wollen für unsere Mandanten eine Rückabwicklung der Verträge und eine Erstattung zu viel entrichteter Prämien und Zinsentgelte erreichen.   

 

Die Targobank als einer der großen Ratenkreditbanken Deutschlands hat vor dem Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.12.2017, Az. 307 O 142/16, eine Restforderung aus einem gekündigten Ratenkredit in Höhe von 22.314 Euro geltend gemacht und verloren. Die Klage wurde abgewiesen.

Rentnerin muss 22.314 Euro nicht zahlen

Unserer Mandantin, einer Rentnerin, wurde der Ratenkredit, der letzte in einer Kette von acht Verträgen, durch die Targobank im Jahr 2011 gekündigt, als sie die Raten aus dem letzten Darlehen nicht mehr zahlen konnte. Die Bank klagte daraufhin gleich einen Teilbetrag ein und vollstreckte. 2016 reichte sie erneut Klage ein. Unsere schwer erkrankte Mandantin hatte glücklicherweise eine Betreuerin, die der Forderung der Bank diesmal nicht nachgeben wollte und sich rechtlichen Rat suchte.

Als Rechtsanwälte haben wir dem Fall grundsätzliche Bedeutung beigemessen und dazu auch ein Gutachten unseres Kollegen Prof. Udo Reifner eingeholt. Wir haben daher alle sieben Kredite der Umschuldungskette, die zu extremer Überschuldung ohne erkennbaren Nutzen führte, analysiert und die Schäden ausgerechnet. Dabei haben wir die Sittenwidrigkeit dieser Kredite sowie der damit verbundenen Restschuldversicherungen geltend gemacht, Fehler in der Endabrechnung der Bank aufgedeckt und die unzulässigen Bearbeitungsentgelte herausgerechnet. Hilfsweise haben wir uns auch auf Verjährung und den Widerruf der Ratenkredite berufen.

Anspruch der Targobank verjährt

Das Landgericht Hamburg entließ die Mandantin schuldenfrei. Es sah die Ansprüche der Targobank aus dem Ratenkredit sämtlich als verjährt an. Die für alle Verbraucher so wichtige Frage der Sittenwidrigkeit ließ es leider dahinstehen, obwohl die Richterin in der mündlichen Verhandlung schon ihr Erstaunen geäußert hatte, wie man solche Versicherungsprodukte überhaupt verkaufen könnte. Auch wurde in dem Verfahren deutlich, dass die Targobank wesentliche Schreiben an die Kunden nicht mehr vorlegen kann und daher vermutlich grundsätzliche Beweisschwierigkeiten hat. In dem Verfahren legte die Targobank zum Teil lediglich Musterschreiben vor.

Die Targobank zeigte sich uneinsichtig und kündigte im Verfahren an, dass sie erwäge in Berufung zu gehen. Dann kann sich das Oberlandesgericht Hamburg mit den allgemeinen Problemen des Kreditsystems der Targobank (vormals Citibank) beschäftigen, weil der Wucher in der Prüfung den anderen Rechtsbehelfen vorgeht.

Ratenkredite möglicherweise auch sittenwidrig

Das Urteil ist der erste Schritt auf dem Weg in die Überprüfung vieler gleichgearteter Kredite, die durch Kreditketten, Restschuldversicherungen und Umschuldungen gekennzeichnet sind. Wenn Sie einen solchen Problemkredit dieser Bank haben, sollten Sie nichts unterschreiben, Mahnbescheiden widersprechen und solange keine Zahlungen nach Kündigung leisten wie Sie nicht kompetenten Rechtsrat eingeholt haben.

Der Fall ist Teil der Kampagne „STOP Wucher“, die unter anderem von der Verbraucherzentrale Sachsen und der Verbraucherzentrale Hamburg getragen wird.

Wie Verbraucher sich wehren können

Verbraucher sollten durch das Urteil Mut schöpfen. Besonders wenn einige oder mehrere der folgenden Sachverhalte vorliegen, sollten Sie sich als Verbraucher rechtlich beraten lassen:

  • Es wurden mehrere Ratenkredite hintereinander bei derselben Bank abgeschlossen.
  • Sie sind von ihrer Bank zur Umschuldung animiert worden.
  • Es sind hohe Kosten durch Restschuldversicherungen entstanden.
  • Der Ratenkredit wurde von der Bank gekündigt.
  • Sie haben von der Bank nach Kündigung des Ratenkredits Aufforderungen zur Zahlung erhalten.
  • Die Bank oder das Inkassobüro will, dass Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben, nach Kündigung kleine Raten leisten oder bei einem Notar eine Unterwerfungserklärung unterschreiben.
  • Sie haben einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten mit einer Zahlungsforderung Ihrer Bank.

Insbesondere sollten Sie nicht ungeprüft

  • Forderungen der Banken anerkennen, z.B. auch durch kleine Ratenzahlungen,
  • Kündigungen durch die Bank einfach hinnehmen oder
  • sich bei gerichtlichen Mahnbescheiden passiv verhalten.

Lassen Sie sich vorab rechtlich beraten, bevor Sie reagieren.  Denn möglicherweise hat die Bank gar keinen Anspruch mehr auf die Restforderung.