Ob LBS, Schwäbisch Hall, BHW oder Wüstenrot: Bausparkassen versuchen im jüngster Zeit Kunden mit gutverzinsten Bausparverträgen loszuwerden und sprechen Kündigungen aus. Doch es ist zweifelhaft, dass derartige Vertragsbeendigungen wirksam sind.

Die Bausparkassen berufen sich dabei kurioser Weise auf eine spezielle Regelung im Kreditrecht, das Darlehensnehmern eine Kündigung zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens erlaubt. Die Bausparkassen führen an, dass sie beim Bausparen zunächst selbst Kreditnehmer ihres Kunden seien und ihnen deshalb bei Verträgen, bei denen seit zehn Jahren oder länger die die Zuteilungsvoraussetzungen für ein Darlehen erfüllt, dieses Kündigungsrecht zustünde.

Wir halten diese Argumentation für abwegig und können Bausparern nur empfehlen, eine solche Kündigung nicht zu akzeptieren und ihr umgehend zu widersprechen. Wir meinen, dass Bausparkassen ihren Kunden nicht kündigen können, solange die Bausparsumme nicht erreicht ist und sie jedenfalls ein Anspruch auf ein Darlehen haben.

Die Rechtslage ist indes umstritten. Lassen Sie Ihren Vertrag überprüfen und klären Sie mit uns, ob sich eine rechtliche Auseinandersetzung in Ihrem Fall empfehlen kann.

Formfehler bei Widerrufsbelehrungen vom Immobiliendarlehen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, auch viele Jahre nach Vertragsschluss den Vertrag vorzeitig aufzulösen ohne das sonst übliche Vorfälligkeitsentgelt zahlen zu müssen oder eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung erstattet zu bekommen.

Die Prüfung und Durchsetzung von Widerrufsmöglichkeiten bei Immobiliendarlehen ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Das kommt nicht von ungefähr. Schon früh haben wir uns mit dem Thema beschäftigt und in Fachzeitschriften, Medien und im Fachausschuss des Bundestages Stellung genommen. Wir haben Gutachten für Verbraucherverbände erstellt und Beratungsstandards für Verbraucherzentralen entwickelt. Auf Basis dieser Sachkenntnis helfen wir heute unseren Mandanten, zielgerichtet und möglichst zügig ihre Ansprüche durchzusetzen.

Zum Hintergrund: Darlehensgeber sind verpflichtet, Verbraucher umfassend und unmissverständlich über ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Der juristische Laie soll durch die Widerrufsbelehrung in die Lage versetzt werden, sein Widerrufsrecht rechtssicher und in Kenntnis seiner Rechte und Pflichten ausüben zu können. Missachtet der Kreditgeber seine Belehrungspflicht, indem er etwa die Widerrufsinformationen mit falschen Angaben oder irreführenden oder ablenkenden Hinweisen  versieht, wird das sanktioniert: die Widerrufrist beginnt nicht zu laufen. Gegen alle Widerstände der Verbraucherorganisationen hat der Gesetzgeber das Widerrufsrecht mittlerweile für Altverträge mit Abschluss bis zum 10.06.2010 zwar abgeschafft, für Verträge jüngeren Datums gilt aber, dass in der Folge  Verbraucher auch ihre alten Verträge noch widerrufen und ohne Entschädigungsleistung an den Kreditgeber beenden können.

Doch Vorsicht: Ein Widerruf hat nicht nur Vorteile, sondern kann auch nachteilige Konsequenzen für Sie haben, wenn Sie das Darlehen nicht kurzfristig zurückzahlen können. Wir empfehlen daher, vorab mit einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt mögliche Risiken zu besprechen. Gerne können Sie hierzu mit uns Kontakt aufnehmen.

Aus der Kanzlei Husack Schnelle Beckmann und den Rechtsanwälten Tiffe und Rehmke wird JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte.

Regelmäßig besprachen die Hamburger Rechtsanwälte Husack, Tiffe und Rehmke Themen zu Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz. Daraus entsteht im Jahr 2015 die Idee, eine bundesweit tätige Kanzlei aufzubauen, die Unternehmer und Verbraucher konsequent bei ihren Interessen gegenüber Banken, Sparkassen und Versicherungen vertritt. Am 18.01.2016 wird JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in das Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nr. 1050 eingetragen.

Achim Tiffe bezieht als Sachverständiger beim Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags  kritisch Stellung zu Gesetzesänderungen im Kreditrecht.

In seiner Stellungnahme kritisiert Achim Tiffe aus Sicht der Praxis einzelne Punkte des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/17/ЕU. Das sind (1) die beabsichtigte Fortführung der Praxis der Vorfälligkeitsentschädigung, (2) die fehlende Lösung für die bestehende Falschberatung und fehlende Aufklärung bei komplexen Produkten, (3) die Mehrbelastung verletzlicher Haushalte durch Dispozinsen und (4) die geplante Aufhebung des Widerrufsrechts für Altverträge.

Stephen Rehmke ärgert sich. Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt der Allianz Lebensversicherung Recht und weist den Anspruch seines Mandanten auf eine höhere Beteiligung an den Bewertungsreserven ab. Nun hat Stephen Rehmke für seinen Mandanten das Bundesverfassungsgericht angerufen.

2008 wurden Kunden von Lebensversicherungen mehr Leistungen versprochen, sie sollten zusätzlich an den stillen Reserven der Versicherungsunternehmen beteiligt. Das forderte schließlich das Bundeverfassungsgericht Jahre zuvor ein. Doch von dieser Beteiligung an den Bewertungsreserven spüren die Versicherten nichts. Viele vermuten Rechentricks. Der Kunde Hans Berges will es genau wissen und klagt sich mit Hilfe seine Anwalts Stephen Rehmke und mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg und dem Bund der Versicherten durch die Instanzen bis zum BGH. Doch der fand nichts Anstößiges und wies die Klage ab. Nun liegt die Sache wieder beim Bundesverfassungsgericht.

Achim Tiffe freut sich. Der Bundesgerichtshof hat Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen untersagt und sich dabei auch an seinen Argumenten orientiert.

Im Jahr 2012 hatte Achim Tiffe bereits einen Aufsatz in der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR) zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen veröffentlicht (VuR 2012, S. 127-133). Der BGH hat sich dieser Auffassung in den beiden Urteilen vom 13.05.2014, (Az. XI ZR 405/12 und Az. XI ZR 170/13) ausdrücklich angeschlossen, den Aufsatz mehrfach in seinen Entscheidungsgründen berücksichtigt und geurteilt: durch Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen werden Verbraucher unangemessen benachteiligt.

Das Wirtschaftsmagazin plusminus der ARD berichtet zum Thema „Widerrufsjoker“  Interviewt wird auch Achim Tiffe, der sich als Referent für die Verbraucherzentralen schon im Mai 2011 auf einer Veranstaltung mit dem Thema beschäftigt hatte und feststellte, dass zahlreiche Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und irreführend sind, so dass die Darlehensverträge widerrufbar sind.

In dem Betrag wird auf die Verbraucherzentrale Hamburg verwiesen. Sie wird in den Tagen nach Aussendung mit Anfragen von Verbrauchern überflutet. Die Telefonanlage ist überlastet. In der Rechtsberatung sitzt auch Stephen Rehmke,  der mit dem damaligen Leiter der Baufinanzierungsabteilung Christian Schmid-Burgk das Thema schweißtreibend bespricht und mit ihm vereinbart: Das müssen wir prüfen! In den kommenden Jahren unterzieht die Verbraucherzentrale über 46.000 Widerrufsbelehrungen einem Check. Viele Kunden können sich in der Folge frühzeitig kostengünstig von den langfristigen Verträgen mit hohen Zinsen trennen oder gezahlte Vorfälligkeitsentgelte zurückfordern.

Achim Tiffe wird Mit-Herausgeber der juristischen Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR)

Die praxisnahe juristische Zeitschrift widmet sich seit über 20 Jahren Themen des Anlegerschutzes, des Kreditrechts, der Versicherungen und der Altersvorsorge. Die Zeitschrift wird vom Bundesgerichtshof regelmäßig zitiert.  Mit der Ausgabe 01/2012 ist Achim Tiffe, der schon davor zahlreiche Beiträge für die Zeitschrift verfasst hat, in dem Herausgeberkreis beigetreten.

Achim Tiffe übernimmt als geschäftsführender Direktor die Leitung des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff).

Das Institut für Finanzdienstleistungen ist bekannt für zahlreiche Studien zum Thema Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz. So hat es für die Europäische Kommission internationale Projekte zu Hypothekendarlehen (2003), zur Immobilienrente (2008) zum Fernabsatzgeschäft von Finanzdienstleistungen (2008) und zur Umsetzung der Zahlungsdienste-Richtlinie und der Einführung der neuen Wohnimmobilienkredit-Richtlinie (2009) durchgeführt. In Deutschlang entstanden in der Zeit von Achim Tiffe am Institut Studien für Bundesministerien und Stiftungen zu „Dispozinsen/Ratenkredite“ (2012), zur „Gestaltung von Produktinformationsblättern“ (2010), zur „Transparenz von Riester- und Basisrenten“ (2010). Achim Tiffe war seit 2001 am Institut angestellt und leitete bis 2013 gemeinsam mit Prof. Dr. Udo Reifner das Institut.

Der Autor der Studie Achim Tiffe zeigt, dass die in Deutschland verlangte Vorfälligkeitsentschädigung europaweit mit Abstand am höchsten ist.

Die Studie wurde im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (VZBV) und in Zusammenarbeit mit europäischen Verbraucherverbänden erstellt. Die Studie zeigt, „dass in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten der Verbraucher erheblich mehr an Entgelten für eine frühzeitige Ablösung eines Hypothekenkredites mit Festzinsvereinbarung bezahlt als in allen anderen untersuchten Staaten. Dazu mangelt es in Deutschland an Transparenz der Berechnung einer Vorfälligkeit und einfachen, für den Verbraucher nachvollziehbaren Berechnungsmethoden.“