Achim Tiffe bezieht als Sachverständiger beim Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags  kritisch Stellung zu Gesetzesänderungen im Kreditrecht.

In seiner Stellungnahme kritisiert Achim Tiffe aus Sicht der Praxis einzelne Punkte des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/17/ЕU. Das sind (1) die beabsichtigte Fortführung der Praxis der Vorfälligkeitsentschädigung, (2) die fehlende Lösung für die bestehende Falschberatung und fehlende Aufklärung bei komplexen Produkten, (3) die Mehrbelastung verletzlicher Haushalte durch Dispozinsen und (4) die geplante Aufhebung des Widerrufsrechts für Altverträge.

Stephen Rehmke ärgert sich. Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt der Allianz Lebensversicherung Recht und weist den Anspruch seines Mandanten auf eine höhere Beteiligung an den Bewertungsreserven ab. Nun hat Stephen Rehmke für seinen Mandanten das Bundesverfassungsgericht angerufen.

2008 wurden Kunden von Lebensversicherungen mehr Leistungen versprochen, sie sollten zusätzlich an den stillen Reserven der Versicherungsunternehmen beteiligt. Das forderte schließlich das Bundeverfassungsgericht Jahre zuvor ein. Doch von dieser Beteiligung an den Bewertungsreserven spüren die Versicherten nichts. Viele vermuten Rechentricks. Der Kunde Hans Berges will es genau wissen und klagt sich mit Hilfe seine Anwalts Stephen Rehmke und mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hamburg und dem Bund der Versicherten durch die Instanzen bis zum BGH. Doch der fand nichts Anstößiges und wies die Klage ab. Nun liegt die Sache wieder beim Bundesverfassungsgericht.

Achim Tiffe freut sich. Der Bundesgerichtshof hat Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen untersagt und sich dabei auch an seinen Argumenten orientiert.

Im Jahr 2012 hatte Achim Tiffe bereits einen Aufsatz in der Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR) zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen veröffentlicht (VuR 2012, S. 127-133). Der BGH hat sich dieser Auffassung in den beiden Urteilen vom 13.05.2014, (Az. XI ZR 405/12 und Az. XI ZR 170/13) ausdrücklich angeschlossen, den Aufsatz mehrfach in seinen Entscheidungsgründen berücksichtigt und geurteilt: durch Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen werden Verbraucher unangemessen benachteiligt.

Das Wirtschaftsmagazin plusminus der ARD berichtet zum Thema „Widerrufsjoker“  Interviewt wird auch Achim Tiffe, der sich als Referent für die Verbraucherzentralen schon im Mai 2011 auf einer Veranstaltung mit dem Thema beschäftigt hatte und feststellte, dass zahlreiche Widerrufsbelehrungen fehlerhaft und irreführend sind, so dass die Darlehensverträge widerrufbar sind.

In dem Betrag wird auf die Verbraucherzentrale Hamburg verwiesen. Sie wird in den Tagen nach Aussendung mit Anfragen von Verbrauchern überflutet. Die Telefonanlage ist überlastet. In der Rechtsberatung sitzt auch Stephen Rehmke,  der mit dem damaligen Leiter der Baufinanzierungsabteilung Christian Schmid-Burgk das Thema schweißtreibend bespricht und mit ihm vereinbart: Das müssen wir prüfen! In den kommenden Jahren unterzieht die Verbraucherzentrale über 46.000 Widerrufsbelehrungen einem Check. Viele Kunden können sich in der Folge frühzeitig kostengünstig von den langfristigen Verträgen mit hohen Zinsen trennen oder gezahlte Vorfälligkeitsentgelte zurückfordern.

Achim Tiffe wird Mit-Herausgeber der juristischen Zeitschrift Verbraucher und Recht (VuR)

Die praxisnahe juristische Zeitschrift widmet sich seit über 20 Jahren Themen des Anlegerschutzes, des Kreditrechts, der Versicherungen und der Altersvorsorge. Die Zeitschrift wird vom Bundesgerichtshof regelmäßig zitiert.  Mit der Ausgabe 01/2012 ist Achim Tiffe, der schon davor zahlreiche Beiträge für die Zeitschrift verfasst hat, in dem Herausgeberkreis beigetreten.

Achim Tiffe übernimmt als geschäftsführender Direktor die Leitung des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff).

Das Institut für Finanzdienstleistungen ist bekannt für zahlreiche Studien zum Thema Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz. So hat es für die Europäische Kommission internationale Projekte zu Hypothekendarlehen (2003), zur Immobilienrente (2008) zum Fernabsatzgeschäft von Finanzdienstleistungen (2008) und zur Umsetzung der Zahlungsdienste-Richtlinie und der Einführung der neuen Wohnimmobilienkredit-Richtlinie (2009) durchgeführt. In Deutschlang entstanden in der Zeit von Achim Tiffe am Institut Studien für Bundesministerien und Stiftungen zu „Dispozinsen/Ratenkredite“ (2012), zur „Gestaltung von Produktinformationsblättern“ (2010), zur „Transparenz von Riester- und Basisrenten“ (2010). Achim Tiffe war seit 2001 am Institut angestellt und leitete bis 2013 gemeinsam mit Prof. Dr. Udo Reifner das Institut.

Der Autor der Studie Achim Tiffe zeigt, dass die in Deutschland verlangte Vorfälligkeitsentschädigung europaweit mit Abstand am höchsten ist.

Die Studie wurde im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (VZBV) und in Zusammenarbeit mit europäischen Verbraucherverbänden erstellt. Die Studie zeigt, „dass in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten der Verbraucher erheblich mehr an Entgelten für eine frühzeitige Ablösung eines Hypothekenkredites mit Festzinsvereinbarung bezahlt als in allen anderen untersuchten Staaten. Dazu mangelt es in Deutschland an Transparenz der Berechnung einer Vorfälligkeit und einfachen, für den Verbraucher nachvollziehbaren Berechnungsmethoden.“

Eine frühe Studie von Achim Tiffe zur Einführung der Riesterrente zeigt bedeutende Schwachstellen auf.

Die erste Studie zur Riesterrente aus Kundensicht zeigt schon zur Einführung der Riesterrente die wesentlichen Schwachstellen und Probleme des neuen Gesetzesrahmens für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte auf. Die Autoren Achim Tiffe und Udo Reifner untersuchten noch vor Inkrafttreten des Gesetzes in der Studie die gesetzlichen Vorgaben für die Riesterrente und die möglichen Auswirkungen. Kritik der Studie waren die mangelnde Flexibilität, hohe Kosten, fehlende Transparenz und eine „doppelte Bestrafung“ der Verbraucher im Krisenfall durch fehlende Kündigungsregelungen, alles Punkte, die sich in den folgenden Jahren als Probleme der Riesterrente herausgestellt haben.

Ulrich Husack unterstützt als Gründungsmitglieds bis heute das wissenschaftlich orientierte Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff).

Im Jahr 1993 entsteht unter der Leitung von Prof. Dr. Udo Reifner von der damaligen Hochschule für Wirtschaft und Politik das Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff). Gründungsmitglied ist Rechtsanwalt Ulrich Husack, der bis heute Mitglied des iff ist. Die Ziele des Instituts sind „innovative und transparente Finanzdienstleistungen, die an die individuelle Wirklichkeit jedes einzelnen Verbrauchers anpassbar sind. Außerdem fördert das Institut kompetente Verbraucherberatung und Information über Finanzdienstleister. Nicht zuletzt steht das iff auch für eine Kultur regionaler Verantwortung von Finanzinstituten in Europa.“

In Hamburg entsteht die Kanzlei Husack, Schnelle und Uthoff, ihr erstes großes Thema: wucherische Ratenkredite.

Seit dem Beginn der Kanzlei arbeiten die Rechtsanwälte im Bereich Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz. In Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Udo Reifner und Edda Castelló der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützen sie die Kampagne, gegen wucherische Ratenkredite von Konsumentenkreditbanken vorzugehen, so zum Beispiel die damalige Kundenkreditbank (KKB), aus der die Citibank und später die Targobank hervorgegangen ist.