Unser Partner Rechtsanwalt Ulrich Husack hat gegen einen ehemaligen Hamburger Anwalt ein Urteil beim Landgericht Hamburg am 31.01.2023, Az. 311 O 354/19, erstritten. Der Anwalt muss nun an seine Mandanten insgesamt 44.400,00 Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Das entsprechende Urteil finden Sie hier.

Hohe Gebühren von Mandanten verlangt ohne Aussicht auf Erfolg

Ein älteres Ehepaar, hatte einen angeblich entsprechend spezialisierten Anwalt mit dem Widerruf ihrer Darlehensverträge beauftragt, mit denen sie eine Immobilie finanzierten. Der Anwalt riet zu entsprechenden Widerrufen der Darlehensverträge, obwohl diese Widerrufe von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg waren. Mit seinen Mandanten schloss er eine pauschale Vergütungsvereinbarung und ließ sich für sein Tätigkeit gleich eine Vergütung von 41.650 Euro zahlen. Ferner zahlten die Mandanten an einen Gutachter 2.975 Euro für die Berechnung ihrer angeblichen Ansprüche gegen die Bank.

Der Anwalt soll zu den Mandanten vor Abschluss der Vergütungsvereinbarung auch geäußert haben, dass mit einer Erstattung von mehreren hunderttausend Euro durch die Bank gerechnet werden könne.

Tatsächlich war nach Ansicht des Landgerichts Hamburg der maximale wirtschaftliche Erfolg der Mandanten für den Fall einer Widerrufsmöglichkeit nur rund 35.000 gewesen. Die vom Anwalt geforderte pauschale Vergütung hätte diesen Vorteil schon überstiegen. Die Mandanten hielten die Vergütungsvereinbarung zudem für sittenwidrig und überhöht. Nachdem die Mandanten zwischenzeitlich verstorben waren, haben die Erben die Anwaltsgebühren und Kosten für das Gutachten von dem Anwalt zurückverlangt.

Anwaltszulassung widerrufen?

Vermutlich hatte die hamburgische Rechtsanwaltskammer diesem Anwalt schon mit Bescheid vom 07.03.2018 die Zulassung widerrufen. Dabei wurde damals die sofortige Vollziehung des Zulassungswiderrufes aber nicht angeordnet.

Am 20.12.2022 entschied zumindest der Bundesgerichtshof (AnwZ (BrfG) 22/22), dass die Zulassung der Berufung eines Anwaltes – welcher wie der vom Landgericht Hamburg verurteilte Anwalt am 06.08.2006 zugelassen wurde – gegen die Entscheidung des Hamburgischen Anwaltsgerichtshof (11.07.2022 – AGH I zu 11/2018) zurückgewiesen wird. Eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei wurde inzwischen zum Abwickler bestellt und vertritt nunmehr die Interessen der Mandanten.

Was Betroffene tun können

Das Beispiel zeigt, dass nicht alle Rechtsanwälte die Erfolgsaussichten korrekt darstellen und Forderungen von Rechtsanwälten nicht immer berechtigt sind.

Sollten Sie sich fragen, ob die Rechnungen von Rechtsanwälten gerechtfertigt sind, können Sie dies überprüfen lassen. Das gilt ebenso, wenn Ihnen haltlose Versprechen von Anwälten gemacht wurden. Überprüfungen von Anwaltsgebühren sind aber sehr zeitaufwändig und nur sinnvoll, wenn diese sehr hoch sind bzw. von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg bestand. Bei kleineren Anwaltshonoraren kann die Rechtsanwaltskammer vor Ort weiterhelfen.

Wenn Sie entsprechende Probleme mit Anwälten haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Husack gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn der Kauf oder Verkauf einer Immobilie zum Alptraum wird:

In unserer Kanzlei häufen sich Fälle, in denen Käufer von Immobilien versuchen, den Kaufvertrag rückabzuwickeln oder einen Minderungsbetrag zu bekommen. Begründet wird dies oft mit verborgenen Mängeln.

Hintergrund ist voraussichtlich, dass die Preise für Häuser und Eigentumswohnungen aufgrund des knappen Angebots in den letzten Jahren stetig stiegen. Käufer konnten so oft nicht über den Preis verhandeln und griffen überstürzt zu. Erst im Nachhinein stellen sich Mängel heraus oder die Erkenntnis, die Immobilie zu teuer erworben zu haben.

Käufer versuchen zunächst den gesamten Kauf rückabzuwickeln, bzw. den Preis im Nachhinein noch mit der Drohung der Rückabwicklung zu drücken.

Keine Gewährleistung aufgrund des Vertrages bei Altbauten

In den von uns geprüften notariellen Kaufverträgen über Bestandsimmobilien ist regelmäßig ein Gewährleistungsausschluss vorhanden. Oft sichert der Verkäufer zudem zu, dass ihm keine verdeckten Mängel bekannt seien. Grundsätzlich ist ein derartiger Gewährleistungsausschluss auch wirksam. Der Käufer hat daher grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer.

Ausnahme: Arglistiges Verhalten des Verkäufers

Ein derartiger Haftungsausschluss ist aber dann unbeachtlich, wenn der Käufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Immobilie übernommen hat.

Ein Verkäufer handelt in diesem Sinne arglistig, wenn er einen Fehler der Immobilie zumindest für möglich hält und damit rechnet, dass der Käufer diesen Mangel nicht kennt und bei Kenntnis des Mangels den Vertrag entweder nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätte.

In einem solchen Fall kann der Käufer entweder den Kaufpreis im Nachhinein mindern oder eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrages verlangen. Ein Rückabwicklungsanspruch ist allerdings in der Regel ausgeschlossen, wenn die Beseitigungskosten des Mangels 5 % des Kaufpreises nicht überschreiten. In einem solchen Fall bleibt dem Käufer dann nur der Weg, den Preis zu mindern.

Wer muss was beweisen?

In der gerichtlichen Praxis sind zahlreiche Gerichtsentscheidungen sogenannte Beweislastentscheidungen. Sollte das Gericht z.B. auch nach einer Beweisaufnahme nicht von einer Sachverhaltsdarstellung überzeugt sein, so verliert die Partei den Prozess, die die Beweislast für die entsprechende Behauptung trägt. Grundsätzlich trägt bei Immobilienkaufverträgen der Käufer die Beweislast dafür, dass ein verborgener Mangel vorliegt. Ebenso trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass der Verkäufer den Mangel kannte oder zumindest mit ihm rechnete und dass ihn der Verkäufer den Mangel nicht offenbart hat.

Entscheidung des BGH vom 06.03.2020 – V ZR 2/19

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied nunmehr die Frage, ob der Käufer auch dann beweisen muss, dass der Verkäufer ihn über den Mangel nicht aufgeklärt hat, wenn es unstreitig ist, dass der Verkäufer den Mangel kannte und im Kaufvertrag versicherte, dass ihm unsichtbare Mängel nicht bekannt seien.

Der BGH entschied, dass der Käufer auch in einem derartigen Fall die volle Beweislast für die nicht erfolgte Aufklärung hat. Voraussetzung sei aber, dass der Verkäufer zunächst erklärt, wo, wann und in welcher Weise er den Käufer aufgeklärt haben will. Sollte der Verkäufer also ausführen, dass er z.B. bei der Besichtigung am 05.03.2020 dem Käufer erzählte, dass eine Baugenehmigung nicht vorliege oder der Keller feucht sei, so muss der Käufer beweisen, dass diese Aussage nicht stimmt und er nicht aufgeklärt wurde.

JUEST + OPRECHT bietet rechtliche Begleitung beim Kauf und Verkauf von Immobilien an

Juest+Oprecht Rechtsanwälte begleiten Verbraucher, Unternehmen und Anleger beim Verkauf oder Kauf Ihrer Immobilie. In der Regel halten wir es für sinnvoll, dass Sie sich bereits vor dem Abschluss von Kaufverträgen anwaltlich betreuen lassen, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

Die Rechtsanwälte Ulrich Husack und Dr. Achim Tiffe prüfen den Kaufvertrag und bei Eigentumswohnungen die Teilungs- und Gemeinschaftsordnung, weisen auf rechtliche Risiken hin und klären Punkte, die vor Vertragsschluss noch geregelt und dem Vertragspartner vor Vertragsschluss offengelegt werden sollten. Ferner unterstützen wir Sie gerne bei der Abwehr oder der Geltendmachung von Gewährleistungs- und Rückabwicklungsansprüchen.

Viele Verbraucher werden nach vielen Jahren mit alten Forderungen von Banken konfrontiert, die Rechtsanwalt Ralf Heyl von den Banken vermutlich aufgekauft hat. Dabei kann es um eine ursprüngliche Forderung von 30 Euro bis hin zu 15.000 Euro und mehr gehen.

Durch Zinsen und Kosten sind diese Forderungen zum Teil auf das Vierfache angewachsen. Die Schreiben von Rechtsanwalt Ralf Heyl wirken auf Verbraucher oft einschüchternd.

Wie JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte auf das Problem aufmerksam wurde

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertrat eine Mandantin, die mit einer Forderung von ca. 26.000 Euro in die Kanzlei kam und das nicht auf sich sitzen lassen wollte. Seit über zehn Jahren hatte sie nichts mehr von der damaligen Bank gehört. Die ganze Finanzierung war dubios, JUEST+OPRECHT berichtete bereits darüber im Mai 2019. Rechtsanwalt Ralf Heyl verklagte daraufhin unsere Mandantin, knickte dann aber schnell ein und nahm die Klage zurück.

Wie sich herausstellte, war auch den Verbraucherzentralen Rechtsanwalt Ralf Heyl seit Jahren bekannt. Die Presse hatte ebenfalls schon über den Rechtsanwalt Ralf Heyl berichtet. Daher nahm sich JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte dem Thema an.

Selbst Zahlen löst das Problem häufig nicht

Hat Rechtsanwalt Ralf Heyl erst kürzlich einen SCHUFA-Eintrag veranlasst, bekommt man voraussichtlich die nächsten drei Jahre von keiner Bank mehr einen Kredit oder eine Immobilienfinanzierung bzw. nur zu deutlich schlechteren Konditionen. Selbst der einfache Online-Einkauf oder ein neuer Handy-Vertrag können dann schwierig werden. Daher reicht selbst eine Zahlung nicht einfach aus, um die dadurch entstandenen negativen Folgen zu beseitigen.

Keine Angst vor Rechtsanwalt Ralf Heyl

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte will mit diesem Beitrag Verbrauchern Mut machen, sich gegen Altforderungen zu wehren und nicht einfach aus Angst klein beizugeben. Viele Verbraucher benötigen eine schnelle Ersteinschätzung, scheuen die Anwaltskosten und können sich, wenn sie ausreichende Informationen erhalten, oft auch selbst helfen.

Dafür zeigen JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte im Folgenden ein paar von uns erkämpfte positive Beispiele von Verbrauchern.

Positive Beispiele von Verbrauchern, die sich gewehrt haben:

Fall Nr. 1 – Forderung nicht bekannt: Unser Mandant hielt die Forderung von Rechtsanwalt Ralf Heyl, abgetreten von der Postbank, in Höhe von ursprünglichen ca. 80 Euro für nicht existent. Die Forderung aus dem Jahr 2011 hatte sich laut Rechtsanwalt Ralf Heyl inzwischen durch Zinsen und Kosten auf ca. 235 Euro verdreifacht.

JUEST+OPRECHT schrieb auch hier Rechtsanwalt Ralf Heyl an, bestritt im Namen des Mandanten die Forderung, berief sich dazu auf Verjährung und setzte Ralf Heyl eine Frist von zwei Wochen. Rechtsanwalt Ralf Heyl schrieb daraufhin zurück: „ich teile Ihnen mit, dass ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Forderung nicht weiter verfolgen werde. Der Vorgang ist somit abgeschlossen.“

Fall Nr. 2 – Konto nicht bekannt: Unser Mandant kannte weder die von Rechtsanwalt Ralf Heyl geltend gemachte Forderung in Höhe von insgesamt ca. 120 Euro aus dem Jahr 2014 noch ein derartiges Konto. Er hält die Forderung für völlig haltlos. Wir haben als Rechtsanwälte Ralf Heyl darauf entsprechend aufmerksam gemacht und ihn aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, dass er keine derartige Forderung mehr gegen unseren Mandanten geltend macht.

Daraufhin schrieb Rechtsanwalt Ralf Heyl am 15.10.2019: „und teile Ihnen mit, dass ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und rein kulanzhalber die Forderung nicht weiter verfolgen werde…“

Unserem Mandanten reicht eine Kulanzregelung in dem Fall nicht. Wir bleiben dran und werden darauf bestehen, dass Ralf Heyl rechtsverbindlich erklärt, dass er diese Forderung nicht mehr gegenüber unserem Mandanten geltend macht.

Fall Nr. 3 – Anspruch verjährt und Verträge widerrufen: Rechtsanwalt Ralf Heyl verlangte von unserer Mandantin insgesamt ca. 25.000 Euro aus einem alten Darlehensvertrag, der im Jahr 2006 von der Bank gekündigt wurde. Die Forderung wurde bestritten aufgrund des Widerrufs der Verträge und im Übrigen aufgrund eingetretener Verjährung. Ralf Heyl wurde als Rechtsanwalt aufgefordert, sämtlichen Schriftverkehr über JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte laufen zu lassen, da unsere Mandantin seit Jahren im Ausland lebte.

Davon ließ sich Rechtsanwalt Ralf Heyl aber nicht abhalten und ließ an einer Adresse in Deutschland einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid an unsere Mandantin zustellen, obwohl JUEST+OPRECHT ihm ausdrücklich mitgeteilt hatte, dass unsere Mandantin nicht in Deutschland wohnt.

Nur durch Zufall hat unsere Mandantin von dem Mahn- und Vollstreckungsbescheid erfahren. Nachdem die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte Einspruch einlegte und die Mandantin im Gerichtsverfahren vertrat, nahm Rechtsanwalt Ralf Heyl noch vor der mündlichen Verhandlung die Klage per Schriftsatz zurück: „In dem Rechtsstreit Rechtsanwalt Ralf Heyl ./. … wird die Klage zurückgenommen.“

Bis heute hat Rechtsanwalt Ralf Heyl nicht offengelegt, woher er die Adresse hatte und meinte, dort Mahn- und Vollstreckungsbescheid zustellen lassen zu können. Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte sieht dieses Verhalten daher als äußerst problematisch an.

Was alles nicht stimmen kann

Forderungen können aus unterschiedlichen Gründen rechtlich nicht mehr durchsetzbar sein: Fraglich ist schon, ob die Forderung überhaupt je bestand und wer den Betrag schuldet. Die Forderung kann sich auf eine ganz andere Person beziehen, zum Beispiel bei Namensgleichheit. Sie kann auch bereits von einem selbst oder einem Dritten bezahlt worden sein. Unabhängig davon kann die Forderung bzw. der Anspruch auf Zinsen und Kosten bereits verjährt sein. Hierdurch kann sich die geltend gemachte Forderung deutlich reduzieren. Schließlich kann es auch sein, dass Rechtsanwalt Ralf Heyl die Forderung gar nicht wirksam übertragen wurde.

Denken Sie daran: Jeder kann behaupten, Forderungen gegen einen zu haben. Lassen Sie erst die Forderung rechtlich prüfen, bevor Sie antworten oder Zahlungen leisten und damit die Forderung möglicherweise anerkennen.

Berichten Sie uns – Ihr Bericht hilft anderen Verbrauchern!

Wir bleiben dran. Berichten Sie uns, wie Sie sich erfolgreich gegen Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl zur Wehr gesetzt haben oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie rechtliche Unterstützung brauchen. Eine kurze E-Mail mit den Unterlagen als Anlage reicht.

Suchen Sie sich im Zweifel rechtliche Unterstützung

Holen Sie sich, wenn Sie wegen einer abgetretenen Forderung zum Beispiel der Deutschen Postbank oder der BHW Bank von Rechtsanwalt Ralf Heyl angeschrieben werden, vor einer Antwort oder einer Zahlung rechtlichen Rat. Dies ist zum Beispiel bei Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten möglich, die im Bereich Kreditrecht spezialisiert sind und Verbraucher vertreten.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit tätig.

Nach Ansicht von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe sind viele Restschuldversicherungen überteuert. Dies hat auch die Aufsichtsbehörde BaFin in einer eigenen Studie im Jahr 2017 bestätigt. Nach der Studie der Aufsichtsbehörde „macht der Barwert der Abschluss- und Vertriebskosten bei dem teuersten Tarif knapp 85 % des Einmalbeitrags aus“ (S.14). Nur ein kleiner Teil wird in dem Fall überhaupt für die Versicherungsleistung verwendet. Wieso die Aufsichtsbehörde BaFin bisher nicht eingeschritten ist, erscheint daher nicht nachvollziehbar.

Die Sendung Plusminus berichtete im ARD am 14.08.2019 über das Thema Restschuldversicherungen 

Rechtsanwalt Achim Tiffe in der Sendung plusminus im ARD am 14.08.2019

Neben den hohen Kosten von Restschuldversicherungen, zum Teil auch Ratenschutzversicherung oder Restkreditversicherung genannt, gibt es auch Schwierigkeiten bei der Leistung, wenn der Versicherungsfall eintritt. Wenn das meiste Geld für Kosten und Provisionen verwendet wird, bleibt eben kaum noch etwas für die Leistung übrig, vermutet Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe.

Die Vertragskonstruktion ist für Verbraucher zudem nur schwierig zu verstehen. Denn sie sind bei Gruppenversicherungen gar nicht Versicherungsnehmer, sondern nur eine versicherte Person. Verbraucher wissen daher oft nicht, wem gegenüber sie Rechte haben und wie sie diese geltend machen können.

Betroffen sind Verbraucher davon insbesondere bei Ratenkrediten. Verbraucher sollten sich daher immer Rat suchen und sich gegebenenfalls wehren, wenn die Restschuldversicherung sehr teuer war, der Kredit mit Restschuldversicherung laufend umgeschuldet wurde oder die Restschuldversicherung im Leistungsfall nicht zahlt.

Bei folgenden Problemen mit Restschuldversicherungen sollten Sie sich Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt holen:

  1. Die Kosten der Restschuldversicherungen steigen bei jeder Umschuldung. Dadurch erstickt der Verbraucher faktisch durch die anwachsende Restschuld und die steigenden Raten. Schließlich kann er seine Raten nicht mehr zahlen.
  2. Der Verbraucher zahlt über Jahre viel zu hohe Kosten für die Restschuldversicherung und muss diese auch noch vorfinanzieren durch einen Kredit. Dabei erscheint der Preis für die Restschuldversicherung auch überteuert im Verhältnis zu einer üblichen Risikolebensversicherung.
  3. Der Verbraucher wird arbeitslos, arbeitsunfähig oder verstirbt. Die Versicherung will aber nicht zahlen und beruft sich auf einen Ausschlussgrund.

Wie sich Verbraucher bereits erfolgreich gewehrt haben

Folgende Beispiele zeigen, wie sich Verbraucher wehren können:

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit bei Versicherungsfragen und Krediten ausschließlich auf Kundenseite tätig.

Die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG wurde vom Landgericht Hamburg verurteilt, einem Hamburger Kunden 12.275 Euro für zwei Laptops, die er bei notebooksbilliger.de erworben hatte, zurückzuzahlen. Damit kann der Hamburger Verbraucher seine bei notebooksbilliger.de gekauften Laptops zurückgeben und erhält sein gesamtes Geld zurück. Finanziert hatte er die zwei Gaming Laptops beim Kauf im Internet bei der Hanseatic Bank.

notebooksbilliger.de lehnte Rückabwicklung ab

Anlass waren Probleme mit den Laptops. Der Verbraucher bemängelte schon nach kurzer Zeit Abstürze und das Hängenbleiben der Grafik. Doch die notebooksbillliger.de AG vertröstete den Kunden immer wieder. Da die durchgeführten Nachbesserungsversuche nicht halfen, wollte der Verbraucher von dem Kauf zurücktreten. Den Rücktritt wollte die notebooksbilliger.de AG aber nicht akzeptieren.

Darauf wendete sich der Verbraucher an JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte. Durch den Widerruf schließlich schaffte er es mit Unterstützung von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe, die Rückabwicklung des gesamten Kaufs durchzusetzen.

Hanseatic Bank zur Zahlung des Kaufpreises zzgl. Zinsen verurteilt

Das Landgericht Hamburg verurteilte die Hanseatic Bank, dem Verbraucher gegen Rückgabe der Laptops sämtliche gezahlten Raten zurückzuzahlen. Einen Zinsanspruch hat die Bank ihrerseits nicht. Der Fall zeigt, so Rechtsanwalt Achim Tiffe, dass sich Verbraucher gegen Banken und Unternehmen wehren können und nicht ungefragt Ablehnungen hinnehmen müssen.

Bei Unzufriedenheit sollten Verbraucher ihre Verträge prüfen lassen

Insbesondere Verbraucher, die mit Käufen unzufrieden sind, die sie im Internet getätigt haben und die durch eine Bank wie der Hanseatic Bank finanziert wurden, lohnt es sich, die Verträge von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, um seine Rechte und Möglichkeiten zu kennen und ausschöpfen zu können. Dies betrifft zum Beispiel finanzierte Computer und Laptops aber auch TV-Geräte.

In dem vorliegenden Fall des Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.06.2019, Az. 302 O 420/16, war der Darlehensvertrag nicht vollständig. Weil eine Pflichtangabe fehlte, konnte der Verbraucher den finanzierten Vertrag insgesamt widerrufen und hat einen Anspruch darauf, gegen Rückgabe der Laptops sämtlich Zahlungen zurückzuerhalten. Nach Auffassung von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte handelt es sich vermutlich um einen Systemfehler, so dass wahrscheinlich sämtliche von der Hanseatic Bank finanzierten Verträge aus der Zeit des Jahres 2015 und später bei notebooksbilliger.de und anderen Anbietern auch heute noch widerrufbar sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu Rechtsanwalt Ralf Heyl und seinen Forderungen

Rechtsanwalt Ralf Heyl fordert von Verbrauchern Zahlungen von alten Forderungen, die er selbst von der Deutsche Postbank AG erworben hat. Vermutlich hat er nur einen geringen Preis für die alten Forderungen gezahlt, weil diese Forderungen gegen Verbraucher von der Deutsche Postbank AG aus gutem Grund nicht mehr selbst durchgesetzt wurden. Dabei wird Rechtsanwalt Ralf Heyl als Einzelanwalt tätig. Für eine Großbank wie die Deutsche Postbank AG ist dies zumindest ein ungewöhnliches Vorgehen. Auch der SPIEGEL berichtete schon 2011 kritisch über Rechtsanwalt Ralf Heyl und die Postbank.

Viele Forderungen der Deutsche Postbank und der BHW sind bereits verjährt

Das Verhalten von Rechtsanwalt Ralf Heyl ist dabei kritisch zu sehen. Denn viele Forderungen scheinen wie im Fall des Landgerichts Bremen seit Jahren verjährt zu sein (LG Bremen, Urteil vom 01.04.2019 – 2 O 1604/18).

Rechtsanwalt Ralf Heyl macht frühere Ansprüche der Deutsche Postbank AG aus abgetretenem Anspruch geltend. Im Fall des LG Bremen ging es um einen Anspruch aus einem im Jahr 2011 gekündigten Girokonto in Höhe von 5.298,98 Euro. Nach Ansicht des Landgericht Bremens ist dieser Anspruch seit vielen Jahren bereits verjährt.

In einem Fall, der von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte betreut wird, forderte Ralf Heyl von einer Verbraucherin einen Betrag von ca. 25.000 Euro aus einem Darlehensvertrag der BHW Bank AG, mit dem eine Fondsbeteiligung namens RENTADOMO finanziert wurde. Die Verträge kamen in einer Haustürsituation durch einen windigen Vermittler zustande und waren widerrufen worden. Der Anspruch war im Übrigen auch verjährt, da das Darlehen im Jahr 2006 gekündigt wurde.

Was ist als Rechtsanwalt noch erlaubt?

In dem Fall von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hatte Fachanwalt Achim Tiffe dem Rechtsanwalt Ralf Heyl mitgeteilt, dass die Verbraucherin in Deutschland seit Jahren nicht mehr wohnt. Trotzdem beantragte Rechtsanwalt Ralf Heil einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid unter einer Adresse in Deutschland, unter der die Verbraucherin weder gemeldet war noch wohnte und versuchte so, sich einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Nur durch Zufall bekam dies die Verbraucherin mit und wehrte sich. Ralf Heyl lies es trotzdem darauf ankommen und bemühte das Landgericht Berlin, nahm aber die Klage dann schnell wieder zurück und gab den Vollstreckungstitel heraus.

Vermutlich zahlreiche Verbraucher betroffen

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermuten, dass zahlreiche Verbraucher von den Aktivitäten des Rechtsanwalts Ralf Heyl betroffen sind und sich viele Verbraucher aus Angst nicht gegen die Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl wehren oder aus Verzweiflung eine Ratenzahlung vereinbaren, weil sie nicht wissen, dass die Ansprüche nicht bestehen, sie mit Gegenansprüchen aufrechnen können oder die Ansprüche seit langem verjährt sind. So sah es auch das Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.12.2017 in einem Fall gegen die Targobank (LG Hamburg, Urteil vom 29.12.2019, Az. 307 O 142/16.

Auch den Verbraucherzentralen ist das Verhalten des Rechtsanwalts Ralf Heyl bereits mehrfach negativ aufgefallen.

Was soll ich als Verbraucher tun?

Wir empfehlen daher jedem, der von Rechtsanwalt Ralf Heyl wegen alten Forderungen der Deutsche Postbank AG bzw. der BHW Bank AG angeschrieben wird, vor einer Antwort oder einer Zahlung rechtlichen Rat einzuholen. Dies ist zum Beispiel bei Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten möglich, die im Bereich Kreditrecht spezialisiert sind.

Wer bereits verklagt wurde oder Probleme mit Rechtsanwalt Ralf Heyl hat, sollte sich ebenfalls beraten lassen. Denn in vielen Fällen kann man sich erfolgreich gegen Forderungen von Ralf Heyl wehren.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit tätig.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte reicht Klage ein gegen VW Bank wegen Benziner-Auto (VW Golf)

Ein Verbraucher aus Schleswig-Holstein hatte im Jahr 2014 einen VW Golf über einen Händler vor Ort gekauft und zum Teil über die VW Bank GmbH finanziert. Es handelt sich dabei um einen Benziner. Mit dem PKW war der Verbraucher nicht zufrieden. Als er von seiner Widerrufsmöglichkeit hörte, widerrief er den Darlehensvertrag und wollte den VW Golf VI Highline der VW Bank zurückgeben. Doch diese weigert sich bis heute.

Daher hat JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte für Ihren Mandanten nun Klage beim Landgericht in Braunschweig eingelegt. Das Gerichtsverfahren ist unter dem Aktenzeichen 5 O 2857/17 beim Landgericht Braunschweig anhängig.

Rückabwicklung auch bei Benzin-Autos möglich

Verbrauchern ist bisher nicht bewusst, dass sie nicht nur bei Dieselfahrzeugen ihre Rechte geltend machen können, sondern auch bei allen mit Benzin betriebenen PKWs, wenn diese zumindest zum Teil finanziert wurden auch heute oft noch eine Widerrufsmöglichkeit besteht.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermutet, dass zahlreiche Darlehensverträge der letzten Jahre fehlerhaft sind, insbesondere von der VW Bank, so dass es für Verbraucher möglich ist, die Verträge rückabzuwickeln. Die finanzierende Bank muss in dem Fall den PKW zurücknehmen. Dies ist insbesondere dann für Verbraucher entscheidend, wenn ein hoher Wertverfall bei dem PKW droht oder schon eingetreten ist.

Sinnvoll ist es, sich vor einem Widerruf rechtlich beraten zu lassen und abzuklären, ob es möglich ist, den Vertrag rückabzuwickeln und welche Kosten auf einen zukommen.

Verbraucher werden im Diesel-Skandal allein gelassen

Rechtsanwalt Achim Tiffe vermutet, dass zahlreiche Fälle gar nicht bis zum Ende vor Gericht ausgefochten werden, sondern viele Fälle im Vergleichswege gelöst werden:

„Wer nicht klagt und selbst seine Ansprüche anmeldet, wird abgeschreckt und hingehalten. Wer sich als Verbraucher dagegen wehrt, hat wahrscheinlich gute Aussichten, sich von unliebsamen PKW und deren Finanzierung zu trennen, wenn die Bank Fehler gemacht hat.“

Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sind inzwischen Realität geworden, siehe dazu den Beitrag vom Februar 2018.

Gerade in Deutschland ist es für Fachwanwalt Achim Tiffe unverständlich, wie Verbraucher über Jahre von der Autoindustrie hingehalten werden und Fehler erst eingestanden werden, wenn sie von den Medien bereits berichtet und nicht mehr geleugnet werden können. Dass die Verbraucher hier von allen staatlichen Einrichtungen alleine gelassen, um die eigene Autoindustrie zu schonen, ist der eigentliche Skandal hinter dem Abgas-Skandal.

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte die Hamburger Sparkasse verurteilt an unsere Mandanten eine Vorfälligkeitsentschädigung von etwa 27.000 Euro zurückzuzahlen – wir hatten dazu bereits im April berichtet. Nun haben unsere Mandanten auch die gezogenen Nutzungen eingefordert. Die Haspa hat daraufhin zusätzlich etwa 16.000 Euro an unsere Mandanten gezahlt. Auch bei der Forderung der gezogenen Nutzungen haben wir unsere Mandanten tatkräftig unterstützt. Diese waren „vollkommen sprachlos und freuen sich riesig“ über den erzielten Erfolg.

Grund waren fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Hintergrund waren fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die Hamburger Sparkasse lehnte den Widerruf ab und verweigerte die Rückzahlung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung. Unsere Mandanten mussten durch zwei Instanzen ihr Recht einklagen. Das OLG Hamburg sah die Rückforderung schließlich als berechtigt an und verurteilte die Hamburger Sparkasse zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung, OLG Hamburg vom 29.03.2017, Az. 13 U 112/15. Die Berechnung der gezogenen Nutzungen erfolgte durch den Kreditsachverständigen Walther Schumacher.

Was Sie tun können!

Tipp: Vorfälligkeitsentschädigungen von 20.000 – 40.000 Euro sind im privaten Bereich keine Seltenheit. Lassen Sie Ihre Darlehensverträge vor einer Rückzahlung oder der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung durch einen Rechtsanwalt prüfen. Später kann es sein, dass Sie schon etwas unterschrieben haben oder ihre Rechte nicht mehr geltend machen können.