Am 3. November 2025 fand die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages in Berlin statt, zu der Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe als Sachverständiger eingeladen war.

Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT nahm dabei zu dem Gesetzenwurf Stellung, mit dem die Verbraucherkredit-Richtlinie 2023/2225 in deutsches Recht umgesetzt werden soll.

Stellungnahme im Ausschuß für Recht und Verbraucherschutz

Im Folgenden finden Sie das Eingangsstatement von Dr. Achim Tiffe als Sachverständiger vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 3. November 2025:

„Ich möchte 5 Punkte ansprechen:

(1) Schriftform bei Krediten schützt Verbraucher

Die Schutzfunktion der Unterschrift sollte als Warnfunktion erhalten bleiben.

Die qualifizierte elektronische Signatur, die bereits heute schon zur Unterzeichnung zulässig ist, ist nicht zu schwerfällig, sondern erfüllt genau ihre Funktion.

Bei einer bloßen Textform besteht ein erhebliches Risiko durch Übereilung, Missbrauch und Identitätsdiebstahl. Textform ist jede SMS und WhatsApp-Nachricht. Dies bietet keinen Übereilungsschutz.

Die Einführung der Textform zur Kreditaufnahme wird die Überschuldung vermutlich auch stark ansteigen lassen.

(2) Risiko durch Kleinstkredite wie „Buy Now Pay Later“

Das Risiko für Verbraucher durch Kleinstkredite wie „Buy Now Pay Later“ sollte nicht unterschätzt werden. Deshalb sie auch bei der Kreditwürdigkeitsprüfung wie auch bei den anderen verbraucherschützenden Regelungen weitestgehend mit einbezogen werden sollten.

(3) Kreditwürdigkeitsprüfung muss klarer geregelt werden

Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung fehlt zum einen das Recht des Verbrauchers auf Erhalt der notwendigen Dokumentation und zum anderen klarere Regeln, auf welche Informationen die Darlehensgeber zurückgreifen müssen.

Verbraucher benötigen einen gesetzlichen Anspruch auf Erhalt der Dokumentation, um eine fehlerhafte Kreditwürdigkeitsprüfung beweisen zu können.

Aktuelle Monatsauszüge des Girokontos sollten zwingend als Basis für die Kreditwürdigkeitsprüfung vorgesehen werden. Denn hier sind in der Regel die Einnahmen und Ausgaben der Verbraucher auch bei Kleinstkrediten und die Tragfähigkeit für weitere Kredite und Ratenzahlungen sichtbar.

Vor Gericht wird immer wieder auch darüber gestritten, ob der Kreditgeber eine ordnungsgemäße Kreditwürdigkeitsprüfung darlegen und beweisen muss, obwohl dies der EuGH bereits so festgestellt hat. Daher ist hier eine Klarstellung des deutschen Gesetzgebers notwendig.

(4) Konkrete Wuchergrenze notwendig

Es bedarf auch einer verbindlichen Wuchergrenze bei Verbraucherdarlehen.

In § 492 Abs. 9 BGB-neu wird nur die bestehende Rechtsprechung wiederholt, ohne klare Wuchergrenzen in Prozentzahlen zu benennen. Der Bankenfachverband hat die vorgeschlagene gesetzliche Regelung begrüßt, weil sie einen „atmenden Kostendeckel“ darstellen würde, der „flexibel“ sei. Ich habe in meiner Stellungnahme einen Fall der Targobank aufgeführt, damit Sie sehen können, wie so ein „atmender Kostendeckel“ aussieht:

Er führt zur Überschreitung genau der Wuchergrenzen, die mit dem Gesetz festgelegt werden sollen. Der Marktzins lag bei Vertragsschluss bei 8,99 %. Die Targobank wies einen effektiven Jahreszins von 18,09 % aus. Das ist mehr als 100 % relativ und liegt somit über der Wuchergrenze.

Dazu kommen in dem Beispielfall mehr als 22.000 Euro für eine Restschuld-versicherung, die auch noch kreditfinanziert wurde. Hier sehen Sie, wie die Wuchergrenze atmet und flexibel von der Anbieterseite benutzt wird.

Weder hilft dem Verbraucher hier die Aufsichtsbehörde noch eine atmende Wuchergrenze im Gesetz.

Die EU-Richtlinie lässt die Möglichkeit zu, Wuchergrenzen als Staat festzulegen und zu veröffentlichen. Frankreich geht mit gutem Beispiel voran. Dies sorgt sowohl für Anbieter als auch Verbraucher für Transparenz.

Das Gesetz sollte daher eine Möglichkeit vorsehen, durch Rechtsverordnung Wucherzinssätze für Verbraucherdarlehen zu veröffentlichen, wie es Frankreich macht.

(5) Kein gleichzeitiger Verkauf überteuerter Restschuldversicherungen

Das Beispiel der Targobank zeigt auch die Risiken durch den gleichzeitigen Verkauf von Restschuldversicherungen. Eine Restschuldversicherung zu einem Preis von 22.000 Euro ist kein sinnvolles Produkt für Verbraucher.

Die Aufsichtsbehörde BaFin hat im Jahr 2017 selbst festgestellt, dass bei Restschuldversicherungen bis zu 85 % davon an die Banken zurückflossen. In Großbritannien war dies einer der größten Finanzskandale.

Der Gesetzgeber hat in Deutschland § 7a V VVG eingeführt, um diese Praxis zu unterbinden. Sollte § 7a V VVG wieder gestrichen werden, werden wir aller Voraussicht nach wieder die Verhältnisse haben, die Sie in dem Beispiel der Targobank finden.

Der Gesetzgeber sollte daher § 7a V VVG beibehalten.

Die Regelung erscheint auch nicht europarechtswidrig. Denn Erwägungsgrund 47 der Richtlinie sieht vor, dass Verbraucher nicht dazu verleitet werden sollen, „Kreditverträge zu schließen, die nicht in ihrem besten Interesse sind.“ Verbraucher vor derartigen Restschuldversicherungen zu schützen, steht daher nicht im Widerspruch zu der EU-Richtlinie.

Zudem erlaubt die EU-Richtlinie für Versicherungsvermittler 2016/97 in Art. 24 Abs. 7 den Mitgliedstaaten, bei Querverkäufen strengere Regeln zu erlassen und bestimmte Verkäufe zu untersagen. Nichts anderes ist § 7a Abs. 5 VVG.“

Die Hamburger Volksbank eG wurde vom Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.07.2023, Az. 302 O 24/23, verurteilt, einem Verbraucher eine Vorfälligkeitsentschädigung von 91.435 Euro zurückzuzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Volksbank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

Begründet hat das Landgericht Hamburg dies mit einem Formfehler im Darlehensvertrag bei den Informationen zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Wird die Berechnungsweise im Darlehensvertrag fehlerhaft oder irreführend dargestellt, darf eine Bank oder Sparkasse keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgefordert werden.

Welche Kreditinstitute betroffen sind

Betroffen sind von diesem Fehler vermutlich zahlreiche Immobiliardarlehensverträge der Hamburger Volksbank eG und auch anderer Banken und Sparkassen seit dem 21.03.2016. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann in derartigen Fällen zurückverlangt werden.

Was passiert war

Der Verbraucher hatte in dem vom Landgericht zu entscheidenden Fall im Jahr 2017 das Darlehen aufgenommen. Während der Corona-Pandemie hatte er Schwierigkeiten, seine Raten zu zahlen. Daraufhin kündigte die Hamburger Volksbank eG dem Verbraucher die Grundschuld, die dem Verbraucher durch den Gerichtsvollzieher zugestellt wurde. Dadurch sah sich der Verbraucher von der Hamburger Volksbank eG unter Druck gesetzt, seine Immobilie zu verkaufen. Mit der Rückzahlung des Darlehens verlangte die Hamburger Volksbank eine Vorfälligkeitsentschädigung von ca. 96.844 Euro. Eingeklagt wurde ein etwas geringerer Betrag, da einige Raten am Ende nicht gezahlt wurden.

Grundsatzfragen zur Vorfälligkeitsentschädigung noch offen

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist darüber hinaus der Ansicht, dass für Immobiliardarlehensverträge, die seit dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden, die Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht mehr nach dem so genannten Aktiv-Passiv-Vergleich verlangt werden kann. Auch geht Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe davon aus, dass mit einer Kündigung der Grundschuld eine Bank grundsätzlich ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verliert. Das Landgericht ist auf diese Rechtsfragen nicht näher eingegangen, weil ihm schon der Formfehler im Darlehensvertrag genügte.

Was Verbraucher tun können

Verbraucher, die eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, sollten ihre Darlehensverträge und die Berechtigung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung rechtlich überprüfen lassen und gegebenenfalls diese von der Bank zurückfordern. Eine erste Prüfung kann eine Verbraucherzentrale vornehmen oder ein Rechtsanwalt.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertrat die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. erfolgreich in einem Gerichtsverfahren gegen die Targobank.

Die Verbraucherzentrale Sachsen war der Ansicht, dass ein Ratenkredit der Targobank sittenwidrig und wucherisch war. Denn die Targobank hatte von einem Verbraucher für einen Ratenkredit im Jahr 2019 einen Zinssatz von 13,04 % effektiver Jahreszins verlangt. Der Marktzins lag bei Vertragsschluss dagegen bei 6,52 %. Damit war der Zinssatz der Targobank nach Ansicht der Verbraucherzentrale doppelt so hoch wie der Marktzins.

Weist ein Darlehensvertrag mehr als das Doppelte des üblichen Zinssatzes aus, ist das Darlehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sittenwidrig. So sah es auch der Richter des Landgerichts Görlitz in der mündlichen Verhandlung am 17.03.2022.

Verbraucherzentrale verklagte Targobank

Dazu kamen weitere Faktoren wie die nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen überteuerten Restschuldversicherungen und die nachteilhafte Umschuldung eines bereits bestehenden Darlehens. Für die Verbraucherzentrale Sachsen war dies ein klarer Fall von Wucher. Sie ließ sich den Anspruch des Verbrauchers abtreten und klagte einen Betrag in Höhe von über 5.500 Euro ein. Dr. Achim Tiffe der Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte und Rechtsanwalt Prof. Dr. Udo Reifner vertraten die Verbraucherzentrale Sachsen vor dem Landgericht Görlitz.

Targobank knickte vor Gericht ein

Der Richter des Landgerichts Görlitz gab zu erkennen, dass die Klage Aussicht auf Erfolg habe. Die Targobank hatte schon im Vorfeld die Forderung der Verbraucherzentrale Sachsen teilweise in Bezug auf die Rückzahlung eines Entgelts in Höhe von 80,00 Euro und der verlangten Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 237,13 Euro anerkannt.

Nach der mündlichen Verhandlung erkannte die Targobank nunmehr die geltend gemachte Forderung der Verbraucherzentrale Sachsen „vollumfänglich“ an. Damit gab sich die Targobank in diesem Verfahren der Verbraucherzentrale geschlagen, bevor ein Urteil ergehen konnte. Offenbar wollte die Targobank damit vermeiden, dass ein positives Urteil für die Verbraucherseite ergeht.

Targobank muss nun über 5.500 Euro zurückzahlen

Die Targobank muss nun über 5.500 Euro erstatten und die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Der Betrag setzt sich aus den Zinsen für den Darlehensvertrag nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über der Basiszinssatz, den Kosten der Restschuldversicherung sowie der gezahlten Entgelte und der verlangten Vorfälligkeitsentschädigung bei Ablösung des Ratenkredits zusammen.

Das Gerichtsverfahren zeigt nach Ansicht von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte und der Verbraucherzentrale Sachsen, dass man sich als Verbraucher erfolgreich gegen überteuerte Kredite und Restschuldversicherungen wehren kann. Das betrifft sowohl verlangte Entgelte als auch gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen und überteuerte Restschuldversicherungen.

Verbraucher sollten ihre Verträge überprüfen

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte empfiehlt Verbrauchern, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Auch bei bereits zurückgezahlten Ratenkrediten lohnt sich eine Überprüfung der Darlehensverträge, insbesondere wenn Verbraucher eine Restschuldversicherung abgeschlossen hatten, der Zins sehr hoch war oder Verbraucher zusätzliche Gebühren bezahlen mussten. Dies bietet zum Beispiel die Verbraucherzentrale Sachsen an.

Wofür das „Bündnis gegen Wucher“ steht

Die Verbraucherzentrale Sachsen ist Mitbegründer des Bündnis gegen Wucher und setzt sich seit Jahren für faire Konditionen bei Krediten und gegen Wucher und Ausbeutung von Verbrauchern durch Ratenkredite ein. Durch Gerichtsverfahren sollen Praktiken von Banken offengelegt werden und sittenwidrig überteuerte Ratenkredite und Restschuldversicherungen öffentlich gemacht werden.

Ralf Heyl macht als Rechtsanwalt alte Forderungen der Deutsche Postbank AG geltend und behauptet, die Forderungen seien ihm abgetreten worden. Wer als Verbraucher nicht zahlt, wird oft verklagt. Gerne beantragt Heyl auch Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide. Gerichtsvollzieher können dann die Forderung für Ralf Heyl 30 Jahre lang eintreiben.

Der erste Fall „Heyl“

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist eigentlich auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungen und Immobilien spezialisiert und vertritt Bankkunden gegen Banken und Sparkassen. Als eine Verbraucherin vor einigen Jahren auf uns zukam wegen einer Altforderung der BHW Bank AG, die von einem Rechtsanwalt Ralf Heyl geltend gemacht wurde, haben wir uns der Sache angenommen, weil es sich ursprünglich um eine Bankforderung handelte.

Während wir noch mit Rechtsanwalt Ralf Heyl verhandelten und ihm mitteilten, dass die Verbraucherin seit Jahren nicht in Deutschland lebt und er die Verbraucherin gerne in Dubai verklagen könne, erwirkte Rechtsanwalt Ralf Heyl einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid in Berlin, ohne dass unsere Mandantin dort gemeldet war. Wir möchten dieses Verhalten hier nicht weiter kommentieren, haben das aber als Herausforderung angesehen, so etwas nicht stehen zu lassen. Rechtsanwalt Ralf Heyl hatte in unserem ersten Fall die Klage dann schließlich zurückgenommen und ist eingeknickt.

Weil niemand Verbrauchern half…

Wir haben weiter nachgefragt, wie Verbraucher Hilfe bei derartigen Forderungen bekommen und festgestellt, dass sich niemand um derartige Fälle kümmert. Es hieß, an den Forderungen sei ja irgendetwas dran, weil es sich um alte Forderungen der Deutsche Postbank AG handelt. Weder Verbraucherzentralen noch Schuldnerberatungen oder Rechtsanwälte boten Verbrauchern eine Lösung und Schutz an, obwohl es im Internet durchaus Kritik an dem Vorgehen von Rechtsanwalt Ralf Heyl gab. Siehe dazu zum Beispiel den Beitrag im Tagesspiegel oder im Spiegel.

Weil es niemand gab, der sich um derartige Fälle kümmerte, Verbraucher aber offensichtlich Unterstützung brauchen, um sich gegen derartige Forderungen zu wehren, hat sich Fachanwalt Dr. Achim Tiffe entschlossen, sich der Sache anzunehmen und Verbrauchern eine Möglichkeit zu bieten, sich gegen derartige Forderungen professionell zu wehren. Seit zwei Jahren bauen wir nun Wissen und Kompetenz auf, Ansprüche von Rechtsanwalt Ralf Heyl aus Altforderungen von Kreditinstituten abzuwehren.

Wir differenzieren dabei bewusst nicht zwischen Kleinstforderungen von 50 Euro und existenzbedrohenden Forderungen von mehreren Zehntausenden Euro, weil wir denken, dass in unserer Gesellschaft jeder Verbraucher und jede Verbraucherin professionellen Schutz gegen ein derartiges Vorgehen erhalten sollte.

Bisherige Erfolge

Inzwischen haben wir zahlreiche Verbraucher gegen Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl vertreten. Wir haben alte Vollstreckungstitel wegbekommen, weil die Zustellung an Orten erfolgte, an denen sich die Verbraucher nachweislich nicht aufhielten und zahlreiche Gerichtsverfahren für unsere Mandanten gegen Rechtsanwalt Heyl geführt.

In mehreren Gerichtsverfahren hat Rechtsanwalt seine Klagen zurückgenommen. In anderen Gerichtsverfahren hat Rechtsanwalt Ralf Heyl verloren. Da wir wollen, dass Verbraucher professionell und gut vertreten werden und sich das Wissen verbreitet, wie man sich gegen Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl wehren kann, veröffentlichen wir erstrittene Urteile und werden die folgende Liste regelmäßig ergänzen:

Heyl nahm in mehreren weiteren Fällen von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte die Klagen nach Hinweisen des Gerichts zurück, weil das Gericht diese als unbegründet bzw. unschlüssig ansah.

Wenn das so positiv klingt, muss ich dann noch zahlen?

Wir raten allen Verbrauchern, nicht zu versuchen, die Probleme selbst zu lösen und bei Mahn- und Vollstreckungsbescheiden sofort zu reagieren. Wir sind als JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte nur so erfolgreich, weil wir sehr vorsichtig sind und oft auch außergerichtliche Vergleiche schließen, um Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Denn gerade bei existenzbedrohenden Forderungen bergen Gerichtsverfahren immer auch hohe Risiken. Zudem kommt es auf den Einzelfall an. Wir besprechen im Vorfeld mit unseren Mandanten daher immer im Vorfeld die Risiken und mögliche Lösungen.

Bevor Sie eine Forderung anerkennen oder Zahlungen an Rechtsanwalt Ralf Heyl leisten, sprechen Sie uns am besten an. Selbst wenn Sie schon jahrelang zahlen und die Forderung tituliert ist, kann man oft noch etwas machen und die Sache verbraucherfreundlich und zeitnah abzuschließen.

Nichts machen oder einfach zahlen ist oft schlechteste Lösung

Denken Sie daran: Nichts machen oder einfach (weiter) an Heyl zahlen ist meistens die schlechteste Lösung für Sie als Verbraucher. Sprechen Sie uns daher an. Ansprechpartner bei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Fachanwalt Dr. Achim Tiffe.

Verbraucher wehrte sich gegen Heyl

Ralf Heyl ist Rechtsanwalt und verlangte von unserem Verbraucher die Zahlung von 23.212 Euro zuzüglich Zinsen. Diese Forderung sollte aus einem gekündigten Darlehen aus dem Jahr 2008 bei der Deutsche Postbank AG bestehen. Anwalt Heyl behauptet, die Forderung sei an ihn von der Deutschen Postbank AG abgetreten worden und er könne diese jetzt in seinem eigenen Namen geltend machen. Der Verbraucher aus München wehrte sich gegen die Forderung und sah die Forderung 12 Jahre später als verjährt an. Zudem bezweifelte er, dass Rechtsanwalt Heyl überhaupt Inhaber der Forderung ist und den Anspruch daher geltend machen kann.

Heyl verliert vor dem Landgericht München

Rechtsanwalt Heyl wollte das nicht auf sich sitzen lassen und verklagte den Verbraucher, der von Anfang an von der Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertreten wurde. Nun scheiterte Heyl bei der Geltendmachung einer Altforderung der Deutschen Postbank AG vor dem Landgericht München, Urteil vom 24.06.2021, Az. 29 O 205/21. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.

Das Urteil des Landgericht München

Das Landgericht München, Urteil vom 24.06.2021, Az. 29 0 205/21, hat die Klage von Ralf Heyl abgewiesen und sah den Anspruch als verjährt an. Zwar berief sich Anwalt Ralf Heyl auf eine zehnjährige Verjährungshemmung nach § 497 III S. 3 BGB, diese setzt jedoch den Verzug des Darlehensschuldners voraus. Die Mahnung der Deutschen Postbank AG aus dem Jahre 2008 enthielt jedoch unzulässige Gebühren und gab daher eine zu hohe Forderung an. Eine Hemmung ist daher nicht eingetreten und die Forderung verjährte nach drei Jahren im Rahmen der regelmäßigen Verjährungsfrist. Zusätzlich hatte das Gericht Zweifel, ob Rechtsanwalt Ralf Heyl überhaupt durch eine Abtretung Inhaber der geltend gemachten Forderung geworden ist, worauf es aber nach der Entscheidung des Landgerichts München nicht mehr ankam, da der Anspruch an sich verjährt war.

Dies ist kein Einzelfall

Viele Verbraucher fühlen sich von Rechtsanwalt Ralf Heyl verfolgt und wissen nicht, ob sie seine Forderungen erfüllen sollen. Heyl behauptet, Ansprüche aus alten Forderungen der Deutsche Postbank AG zu haben, die an ihn abgetreten seien. Verbraucher werden aufgefordert den Betrag mit Zinsen bis heute zu zahlen. Teilweise bietet er den Verbrauchern auch Ratenzahlung an. Die Forderungen betragen manchmal nur 50 Euro, öfters auch einige Tausend Euro.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat sich diesem Thema seit einiger Zeit angenommen und vertritt Verbraucher unabhängig von der geforderten Summe, damit sie adäquat vertreten werden und den Forderungen etwas entgegengesetzt werden kann.

Was Sie als Verbraucher tun können

Sofern Sie als Verbraucher Schreiben des Rechtsanwalt Ralf Heyl erhalten, sollten Sie sich vor einer Zahlung oder Antwort rechtlichen Rat einzuholen, so Fachanwalt Dr. Achim Tiffe. Auch wenn die Forderungen tatsächlich bestehen und auf Rechtsanwalt Ralf Heyl übergegangen sein sollten, kann bereits nach drei Jahren Verjährung eingetreten sein, sofern die Voraussetzung der Verjährungshemmung nicht vorliegen. Zahlungen können als Anerkennung ausgelegt werden und Verhandlungen die Verjährung verhindern. Daher ist es besser, sich vorher über seine rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.

Kann ich das nicht auch allein regeln?

Ja, das können Sie, aber das geht meistens schief.

Viele Verbraucher machen einfach nichts, selbst wenn Sie Schreiben vom Gericht bekommen. Dann kann es später vollstreckbare Titel geben.

Auch sind nicht alle Ansprüche verjährt. Für einen Laien ist daher kaum erkennbar, ob man gar nicht zahlen muss oder ein Vergleich sinnvoll ist.

Versuchen Sie nicht selbst zu verhandeln. Sie sind der Gegenseite regelmäßig unterlegen und zahlen daher oft zu viel, wenn Sie versuchen, die Sache allein zu regeln. Holen Sie sich lieber Unterstützung von Anwälten, die auf Ihrer Seite stehen und wissen, was sie tun.

Komme ich zu spät?

Nein, selbst wenn es einen Vollstreckungstitel oder ein Urteil gibt, können wir als Kanzlei oft helfen.

Geben Sie daher nicht einfach auf, sondern suchen Sie sich rechtliche Unterstützung, auch wenn es schon einen Vollstreckungsbescheid gibt oder Sie seit Jahren Raten an Ralf Heyl zahlen, so Fachanwalt Dr. Achim Tiffe.

Und wer ist jetzt Ralf Heyl?

Anwalt Ralf Heyl haben auch wir bis heute persönlich weder gesehen noch gesprochen, obwohl wir zahlreiche Gerichtverfahren gegen ihn geführt haben. Er bleibt ein Mysterium auch für uns…

Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 26.03.2020:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass voraussichtlich Darlehensverträge, die seit dem 11. Juni 2010 bis zum 20. März 2016 abgeschlossen wurden, widerrufbar sind, weil das Muster für die Widerrufsinformation, das vermutlich alle Banken und Sparkassen verwendet haben, unverständlich und intransparent ist.

Dies betrifft sowohl Immobiliardarlehen als auch Ratenkredite und zum Teil auch noch in letzter Zeit abgeschlossene Verträge.

Kann ich jetzt einfach meinen Kreditvertrag widerrufen?

Nein, davon rät Fachanwalt Dr. Achim Tiffe ab. Vorher sollte der Verbraucher einige Fragen klären. Denn ein Verbraucher muss das Darlehen dann auch zeitnah zurückzahlen können. Es gibt viele Verbraucher, die haben weder das Geld noch können sie umschulden. Auch kann es sein, dass der Verbraucher durch den Widerruf nicht besser gestellt wird als vorher. Schließlich kann es sein, dass der Darlehensvertrag schon viel früher abgeschlossen und nur verlängert wurde. Es gibt daher zahlreiche Fragen zu klären, bevor man weiß, ob es sinnvoll ist, den Widerruf zu erklären.

Wird die Bank oder Sparkasse nachgeben?

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe vermutet, dass das nicht der Fall sein wird. In der Vergangenheit hat zumindest eine Bank Kunden auch verklagt, wenn sie den Darlehensvertrag widerrufen haben. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hatte Verbraucher in dem Fall erfolgreich begleitet. Andere Banken oder Sparkassen denken sich einfach etwas aus, dass der Vertrag der Kunden nicht betroffen sei, damit die Kunden glauben, Sie hätten keine Rechte bzw. ihr Vertrag sei davon nicht betroffen.

Lassen Sie sich daher nicht von den Mitarbeitern der Banken und Sparkassen oder auch der Versicherungen entmutigen.

Wo kann ich mich unabhängig beraten lassen?

Holen Sie sich unabhängigen Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale und bleiben Sie vorsichtig, wenn alles ganz einfach dargestellt wird. Denken Sie daran: Für die Rechtsanwälte ist dies ein großes Geschäft. Sie als Verbraucher tragen aber die Risiken.

Was sagt die Gerichtsentscheidung des EuGH?

Das Urteil in der Rechtssache C-66/19, JC/Kreissparkasse Saarlouis, vom 26.03.2020 wurde bereits veröffentlicht. Das deutsche Recht verstößt danach gegen die EU-Richtlinie und damit bleiben Darlehensverträge, die eine derartige Widerrufsinformation enthalten, widerrufbar, so die Einschätzung von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe.

In der Pressemitteilung des EuGH heißt es dazu:

„Außerdem steht die Richtlinie dem entgegen, dass ein Kreditvertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist. Im Fall einer solchen Kaskadenverweisung kann der Verbraucher auf der Grundlage des Vertrags nämlich weder den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung bestimmen noch überprüfen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält, und erst recht nicht, ob die Widerrufsfrist, über die er verfügen kann, für ihn zu laufen begonnen hat. Im vorliegenden Fall stellt der Gerichtshof fest, dass der im fraglichen Vertrag enthaltene Verweis auf die deutschen Rechtsvorschriften nicht dem Erfordernis genügt, den Verbraucher in klarer und prägnanter Form über die Frist und die anderen Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren.“

Haben die Verbraucher damit gewonnen?

Nein, denn der EuGH entscheidet nur über Rechtsfragen. Das deutsche Gericht muss nun in der Sache noch entscheiden. Das Europarecht steht jedoch in dem Fall über dem nationalen Recht. Auch der Bundesgerichtshof muss sich der Entscheidung des EuGH beugen, obwohl er bisher eine andere Auffassung vertreten hat.

Werden sich die deutschen Gerichte an das Urteil des EuGH halten?

In vielen Fällen ja. Es gibt aber Hintertüren. So werden zahlreiche Gerichtsverfahren verloren, weil die Gerichte trotz irreführender bzw. intransparenter Widerrufsbelehrungen einfach unterstellen, das Recht des Verbrauchers sei „verwirkt“. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hält dieses Instrument der Verwirkung für ein sehr gefährliches Mittel, denn es öffnet Willkür Tür und Tor. Zudem hat das Rechtsinstitut der Verwirkung historisch eine sehr bedenkliche Vergangenheit, wie die juristische Literatur zum Thema in der NS-Zeit belegt.

Wenn Verbraucher vom EuGH im Prinzip Recht bekommen und nationale Gerichte das Recht dann massenweise aus anderen Gründen zurückweisen, wird das voraussichtlich auch als Missachtung des EuGH zu werten sein und es steht ein Anspruch auf Staatshaftung im Raum. Es wird daher voraussichtlich nicht die letzte Entscheidung vom EuGH in der Sache sein.

Welche Erfahrung hat JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte mit dem Widerruf?

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe war seit dem Jahr 2013 von Anfang an dabei und hat seitdem zahlreiche Verbraucher gegenüber Banken und Sparkassen bundesweit außergerichtlich und gerichtlich vertreten und Ansprüche auf Rückabwicklung sowie auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen durchgesetzt. Für die Widerrufsfälle steht ein Team von Fachanwälten im Bank- und Kapitalmarktrecht bei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte zur Verfügung.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat dabei den Ansatz, ihren Kunden eine realistische Einschätzung abzugeben, möglichst zeitnah ökonomisch sinnvolle Lösungen zu erreichen und Risiken der Verbraucher zu minimieren, wenn es sein muss aber auch vor Gericht die Ansprüche konsequent durchzusetzen und bei wegweisenden Entscheidungen diese zu veröffentlichen, um damit auch anderen Verbrauchern in der Sache helfen.

Nachdem das Landgericht Hamburg die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG bereits am 21.06.2019 verurteilte, zwei bei notebooksbilliger.de gekaufte Laptops im Wert von ca. 10.000 Euro zurückzunehmen und dem Verbraucher insgesamt 12.275 Euro für den Kaufpreis und die Zinsen zurückzuzahlen, legte die Hanseatic Bank Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg ein.

Doch auch das Oberlandesgericht Hamburg sah den Widerruf als berechtigt an und die Hanseatic Bank verpflichtet, Kaufpreis und Zinsen an den Verbraucher gegen Rückgabe der gekauften Ware zu zahlen. Das hat das OLG Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2019 mehr als deutlich gemacht.

Hanseatic Bank nimmt Berufung beim OLG Hamburg zurück

Die Hanseatic Bank nahm daraufhin die Berufung zurück. Das Problem bleibt jedoch bestehen. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermutet, dass es sich um einen Systemfehler bei der Bank handelt und damit zahlreiche Darlehensverträge der Hanseatic Bank aus den letzten Jahren rückabgewickelt werden können, bei denen Verbraucher Waren wie Elektronik bei Online-Händlern finanziert haben.

Fehler in Darlehensverträgen der Hanseatic Bank

Die Hanseatic Bank hat nämlich in den Darlehensverträgen die Fälligkeit der Rate vergessen. Das Feld für die Angabe blieb im Darlehensvertrag leer. Das reicht aus, so auch das OLG Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2019, um den Darlehensvertrag rückabwickeln zu können.

Das Urteil des Landgericht Hamburg vom 21.06.2019, Az. 302 O 420/16, ist somit rechtskräftig geworden. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Hanseatic Bank ebenfalls zu tragen.

Da wohl alle Klagen gegen die Hanseatic Bank beim Landgericht Hamburg landen und das Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsinstanz eine klare Meinung zu den lückenhaften Darlehensverträgen der Hanseatic Bank hat, ist das Ergebnis für die Verbraucher voraussehbar. Voraussetzung aber ist, dass die Finanzierung noch läuft. Ob die Rückgabemöglichkeit möglicherweise auch besteht, wenn die letzte Rate bereits gezahlt worden ist, darüber hat das Gericht nicht entschieden.

Kauf war bei notebooksbilliger.de

Betroffen sind nach der Einschätzung von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte nicht nur Käufe bei notebooksbilliger.de in den letzten Jahren, sondern auch von vielen anderen Anbietern. Denn die Hanseatic Bank bot wahrscheinlich Finanzierungen unterschiedlichen Kooperationspartnern an, so vermutet JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte.

Rückabwicklung sollte überlegt sein

Auch wenn die Rückabwicklung so einfach klingt, Verbraucher sollten sich vorher rechtlich beraten lassen, bevor sie versuchen, die Verträge rückabzuwickeln.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt bundesweit Verbraucher gegen Banken und Anbieter.

Nach Ansicht von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe sind viele Restschuldversicherungen überteuert. Dies hat auch die Aufsichtsbehörde BaFin in einer eigenen Studie im Jahr 2017 bestätigt. Nach der Studie der Aufsichtsbehörde „macht der Barwert der Abschluss- und Vertriebskosten bei dem teuersten Tarif knapp 85 % des Einmalbeitrags aus“ (S.14). Nur ein kleiner Teil wird in dem Fall überhaupt für die Versicherungsleistung verwendet. Wieso die Aufsichtsbehörde BaFin bisher nicht eingeschritten ist, erscheint daher nicht nachvollziehbar.

Die Sendung Plusminus berichtete im ARD am 14.08.2019 über das Thema Restschuldversicherungen 

Rechtsanwalt Achim Tiffe in der Sendung plusminus im ARD am 14.08.2019

Neben den hohen Kosten von Restschuldversicherungen, zum Teil auch Ratenschutzversicherung oder Restkreditversicherung genannt, gibt es auch Schwierigkeiten bei der Leistung, wenn der Versicherungsfall eintritt. Wenn das meiste Geld für Kosten und Provisionen verwendet wird, bleibt eben kaum noch etwas für die Leistung übrig, vermutet Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe.

Die Vertragskonstruktion ist für Verbraucher zudem nur schwierig zu verstehen. Denn sie sind bei Gruppenversicherungen gar nicht Versicherungsnehmer, sondern nur eine versicherte Person. Verbraucher wissen daher oft nicht, wem gegenüber sie Rechte haben und wie sie diese geltend machen können.

Betroffen sind Verbraucher davon insbesondere bei Ratenkrediten. Verbraucher sollten sich daher immer Rat suchen und sich gegebenenfalls wehren, wenn die Restschuldversicherung sehr teuer war, der Kredit mit Restschuldversicherung laufend umgeschuldet wurde oder die Restschuldversicherung im Leistungsfall nicht zahlt.

Bei folgenden Problemen mit Restschuldversicherungen sollten Sie sich Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt holen:

  1. Die Kosten der Restschuldversicherungen steigen bei jeder Umschuldung. Dadurch erstickt der Verbraucher faktisch durch die anwachsende Restschuld und die steigenden Raten. Schließlich kann er seine Raten nicht mehr zahlen.
  2. Der Verbraucher zahlt über Jahre viel zu hohe Kosten für die Restschuldversicherung und muss diese auch noch vorfinanzieren durch einen Kredit. Dabei erscheint der Preis für die Restschuldversicherung auch überteuert im Verhältnis zu einer üblichen Risikolebensversicherung.
  3. Der Verbraucher wird arbeitslos, arbeitsunfähig oder verstirbt. Die Versicherung will aber nicht zahlen und beruft sich auf einen Ausschlussgrund.

Wie sich Verbraucher bereits erfolgreich gewehrt haben

Folgende Beispiele zeigen, wie sich Verbraucher wehren können:

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit bei Versicherungsfragen und Krediten ausschließlich auf Kundenseite tätig.

Die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG wurde vom Landgericht Hamburg verurteilt, einem Hamburger Kunden 12.275 Euro für zwei Laptops, die er bei notebooksbilliger.de erworben hatte, zurückzuzahlen. Damit kann der Hamburger Verbraucher seine bei notebooksbilliger.de gekauften Laptops zurückgeben und erhält sein gesamtes Geld zurück. Finanziert hatte er die zwei Gaming Laptops beim Kauf im Internet bei der Hanseatic Bank.

notebooksbilliger.de lehnte Rückabwicklung ab

Anlass waren Probleme mit den Laptops. Der Verbraucher bemängelte schon nach kurzer Zeit Abstürze und das Hängenbleiben der Grafik. Doch die notebooksbillliger.de AG vertröstete den Kunden immer wieder. Da die durchgeführten Nachbesserungsversuche nicht halfen, wollte der Verbraucher von dem Kauf zurücktreten. Den Rücktritt wollte die notebooksbilliger.de AG aber nicht akzeptieren.

Darauf wendete sich der Verbraucher an JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte. Durch den Widerruf schließlich schaffte er es mit Unterstützung von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe, die Rückabwicklung des gesamten Kaufs durchzusetzen.

Hanseatic Bank zur Zahlung des Kaufpreises zzgl. Zinsen verurteilt

Das Landgericht Hamburg verurteilte die Hanseatic Bank, dem Verbraucher gegen Rückgabe der Laptops sämtliche gezahlten Raten zurückzuzahlen. Einen Zinsanspruch hat die Bank ihrerseits nicht. Der Fall zeigt, so Rechtsanwalt Achim Tiffe, dass sich Verbraucher gegen Banken und Unternehmen wehren können und nicht ungefragt Ablehnungen hinnehmen müssen.

Bei Unzufriedenheit sollten Verbraucher ihre Verträge prüfen lassen

Insbesondere Verbraucher, die mit Käufen unzufrieden sind, die sie im Internet getätigt haben und die durch eine Bank wie der Hanseatic Bank finanziert wurden, lohnt es sich, die Verträge von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, um seine Rechte und Möglichkeiten zu kennen und ausschöpfen zu können. Dies betrifft zum Beispiel finanzierte Computer und Laptops aber auch TV-Geräte.

In dem vorliegenden Fall des Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.06.2019, Az. 302 O 420/16, war der Darlehensvertrag nicht vollständig. Weil eine Pflichtangabe fehlte, konnte der Verbraucher den finanzierten Vertrag insgesamt widerrufen und hat einen Anspruch darauf, gegen Rückgabe der Laptops sämtlich Zahlungen zurückzuerhalten. Nach Auffassung von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte handelt es sich vermutlich um einen Systemfehler, so dass wahrscheinlich sämtliche von der Hanseatic Bank finanzierten Verträge aus der Zeit des Jahres 2015 und später bei notebooksbilliger.de und anderen Anbietern auch heute noch widerrufbar sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu Rechtsanwalt Ralf Heyl und seinen Forderungen

Rechtsanwalt Ralf Heyl fordert von Verbrauchern Zahlungen von alten Forderungen, die er selbst von der Deutsche Postbank AG erworben hat. Vermutlich hat er nur einen geringen Preis für die alten Forderungen gezahlt, weil diese Forderungen gegen Verbraucher von der Deutsche Postbank AG aus gutem Grund nicht mehr selbst durchgesetzt wurden. Dabei wird Rechtsanwalt Ralf Heyl als Einzelanwalt tätig. Für eine Großbank wie die Deutsche Postbank AG ist dies zumindest ein ungewöhnliches Vorgehen. Auch der SPIEGEL berichtete schon 2011 kritisch über Rechtsanwalt Ralf Heyl und die Postbank.

Viele Forderungen der Deutsche Postbank und der BHW sind bereits verjährt

Das Verhalten von Rechtsanwalt Ralf Heyl ist dabei kritisch zu sehen. Denn viele Forderungen scheinen wie im Fall des Landgerichts Bremen seit Jahren verjährt zu sein (LG Bremen, Urteil vom 01.04.2019 – 2 O 1604/18).

Rechtsanwalt Ralf Heyl macht frühere Ansprüche der Deutsche Postbank AG aus abgetretenem Anspruch geltend. Im Fall des LG Bremen ging es um einen Anspruch aus einem im Jahr 2011 gekündigten Girokonto in Höhe von 5.298,98 Euro. Nach Ansicht des Landgericht Bremens ist dieser Anspruch seit vielen Jahren bereits verjährt.

In einem Fall, der von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte betreut wird, forderte Ralf Heyl von einer Verbraucherin einen Betrag von ca. 25.000 Euro aus einem Darlehensvertrag der BHW Bank AG, mit dem eine Fondsbeteiligung namens RENTADOMO finanziert wurde. Die Verträge kamen in einer Haustürsituation durch einen windigen Vermittler zustande und waren widerrufen worden. Der Anspruch war im Übrigen auch verjährt, da das Darlehen im Jahr 2006 gekündigt wurde.

Was ist als Rechtsanwalt noch erlaubt?

In dem Fall von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hatte Fachanwalt Achim Tiffe dem Rechtsanwalt Ralf Heyl mitgeteilt, dass die Verbraucherin in Deutschland seit Jahren nicht mehr wohnt. Trotzdem beantragte Rechtsanwalt Ralf Heil einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid unter einer Adresse in Deutschland, unter der die Verbraucherin weder gemeldet war noch wohnte und versuchte so, sich einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Nur durch Zufall bekam dies die Verbraucherin mit und wehrte sich. Ralf Heyl lies es trotzdem darauf ankommen und bemühte das Landgericht Berlin, nahm aber die Klage dann schnell wieder zurück und gab den Vollstreckungstitel heraus.

Vermutlich zahlreiche Verbraucher betroffen

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermuten, dass zahlreiche Verbraucher von den Aktivitäten des Rechtsanwalts Ralf Heyl betroffen sind und sich viele Verbraucher aus Angst nicht gegen die Forderungen von Rechtsanwalt Ralf Heyl wehren oder aus Verzweiflung eine Ratenzahlung vereinbaren, weil sie nicht wissen, dass die Ansprüche nicht bestehen, sie mit Gegenansprüchen aufrechnen können oder die Ansprüche seit langem verjährt sind. So sah es auch das Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.12.2017 in einem Fall gegen die Targobank (LG Hamburg, Urteil vom 29.12.2019, Az. 307 O 142/16.

Auch den Verbraucherzentralen ist das Verhalten des Rechtsanwalts Ralf Heyl bereits mehrfach negativ aufgefallen.

Was soll ich als Verbraucher tun?

Wir empfehlen daher jedem, der von Rechtsanwalt Ralf Heyl wegen alten Forderungen der Deutsche Postbank AG bzw. der BHW Bank AG angeschrieben wird, vor einer Antwort oder einer Zahlung rechtlichen Rat einzuholen. Dies ist zum Beispiel bei Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälten möglich, die im Bereich Kreditrecht spezialisiert sind.

Wer bereits verklagt wurde oder Probleme mit Rechtsanwalt Ralf Heyl hat, sollte sich ebenfalls beraten lassen. Denn in vielen Fällen kann man sich erfolgreich gegen Forderungen von Ralf Heyl wehren.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit tätig.