Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 26.03.2020:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass voraussichtlich Darlehensverträge, die seit dem 11. Juni 2010 bis zum 20. März 2016 abgeschlossen wurden, widerrufbar sind, weil das Muster für die Widerrufsinformation, das vermutlich alle Banken und Sparkassen verwendet haben, unverständlich und intransparent ist.

Dies betrifft sowohl Immobiliardarlehen als auch Ratenkredite und zum Teil auch noch in letzter Zeit abgeschlossene Verträge.

Kann ich jetzt einfach meinen Kreditvertrag widerrufen?

Nein, davon rät Fachanwalt Dr. Achim Tiffe ab. Vorher sollte der Verbraucher einige Fragen klären. Denn ein Verbraucher muss das Darlehen dann auch zeitnah zurückzahlen können. Es gibt viele Verbraucher, die haben weder das Geld noch können sie umschulden. Auch kann es sein, dass der Verbraucher durch den Widerruf nicht besser gestellt wird als vorher. Schließlich kann es sein, dass der Darlehensvertrag schon viel früher abgeschlossen und nur verlängert wurde. Es gibt daher zahlreiche Fragen zu klären, bevor man weiß, ob es sinnvoll ist, den Widerruf zu erklären.

Wird die Bank oder Sparkasse nachgeben?

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe vermutet, dass das nicht der Fall sein wird. In der Vergangenheit hat zumindest eine Bank Kunden auch verklagt, wenn sie den Darlehensvertrag widerrufen haben. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hatte Verbraucher in dem Fall erfolgreich begleitet. Andere Banken oder Sparkassen denken sich einfach etwas aus, dass der Vertrag der Kunden nicht betroffen sei, damit die Kunden glauben, Sie hätten keine Rechte bzw. ihr Vertrag sei davon nicht betroffen.

Lassen Sie sich daher nicht von den Mitarbeitern der Banken und Sparkassen oder auch der Versicherungen entmutigen.

Wo kann ich mich unabhängig beraten lassen?

Holen Sie sich unabhängigen Rat bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale und bleiben Sie vorsichtig, wenn alles ganz einfach dargestellt wird. Denken Sie daran: Für die Rechtsanwälte ist dies ein großes Geschäft. Sie als Verbraucher tragen aber die Risiken.

Was sagt die Gerichtsentscheidung des EuGH?

Das Urteil in der Rechtssache C-66/19, JC/Kreissparkasse Saarlouis, vom 26.03.2020 wurde bereits veröffentlicht. Das deutsche Recht verstößt danach gegen die EU-Richtlinie und damit bleiben Darlehensverträge, die eine derartige Widerrufsinformation enthalten, widerrufbar, so die Einschätzung von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe.

In der Pressemitteilung des EuGH heißt es dazu:

„Außerdem steht die Richtlinie dem entgegen, dass ein Kreditvertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist. Im Fall einer solchen Kaskadenverweisung kann der Verbraucher auf der Grundlage des Vertrags nämlich weder den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung bestimmen noch überprüfen, ob der von ihm abgeschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält, und erst recht nicht, ob die Widerrufsfrist, über die er verfügen kann, für ihn zu laufen begonnen hat. Im vorliegenden Fall stellt der Gerichtshof fest, dass der im fraglichen Vertrag enthaltene Verweis auf die deutschen Rechtsvorschriften nicht dem Erfordernis genügt, den Verbraucher in klarer und prägnanter Form über die Frist und die anderen Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren.“

Haben die Verbraucher damit gewonnen?

Nein, denn der EuGH entscheidet nur über Rechtsfragen. Das deutsche Gericht muss nun in der Sache noch entscheiden. Das Europarecht steht jedoch in dem Fall über dem nationalen Recht. Auch der Bundesgerichtshof muss sich der Entscheidung des EuGH beugen, obwohl er bisher eine andere Auffassung vertreten hat.

Werden sich die deutschen Gerichte an das Urteil des EuGH halten?

In vielen Fällen ja. Es gibt aber Hintertüren. So werden zahlreiche Gerichtsverfahren verloren, weil die Gerichte trotz irreführender bzw. intransparenter Widerrufsbelehrungen einfach unterstellen, das Recht des Verbrauchers sei „verwirkt“. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hält dieses Instrument der Verwirkung für ein sehr gefährliches Mittel, denn es öffnet Willkür Tür und Tor. Zudem hat das Rechtsinstitut der Verwirkung historisch eine sehr bedenkliche Vergangenheit, wie die juristische Literatur zum Thema in der NS-Zeit belegt.

Wenn Verbraucher vom EuGH im Prinzip Recht bekommen und nationale Gerichte das Recht dann massenweise aus anderen Gründen zurückweisen, wird das voraussichtlich auch als Missachtung des EuGH zu werten sein und es steht ein Anspruch auf Staatshaftung im Raum. Es wird daher voraussichtlich nicht die letzte Entscheidung vom EuGH in der Sache sein.

Welche Erfahrung hat JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte mit dem Widerruf?

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe war seit dem Jahr 2013 von Anfang an dabei und hat seitdem zahlreiche Verbraucher gegenüber Banken und Sparkassen bundesweit außergerichtlich und gerichtlich vertreten und Ansprüche auf Rückabwicklung sowie auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen durchgesetzt. Für die Widerrufsfälle steht ein Team von Fachanwälten im Bank- und Kapitalmarktrecht bei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte zur Verfügung.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat dabei den Ansatz, ihren Kunden eine realistische Einschätzung abzugeben, möglichst zeitnah ökonomisch sinnvolle Lösungen zu erreichen und Risiken der Verbraucher zu minimieren, wenn es sein muss aber auch vor Gericht die Ansprüche konsequent durchzusetzen und bei wegweisenden Entscheidungen diese zu veröffentlichen, um damit auch anderen Verbrauchern in der Sache helfen.

Nachdem das Landgericht Hamburg die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG bereits am 21.06.2019 verurteilte, zwei bei notebooksbilliger.de gekaufte Laptops im Wert von ca. 10.000 Euro zurückzunehmen und dem Verbraucher insgesamt 12.275 Euro für den Kaufpreis und die Zinsen zurückzuzahlen, legte die Hanseatic Bank Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg ein.

Doch auch das Oberlandesgericht Hamburg sah den Widerruf als berechtigt an und die Hanseatic Bank verpflichtet, Kaufpreis und Zinsen an den Verbraucher gegen Rückgabe der gekauften Ware zu zahlen. Das hat das OLG Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2019 mehr als deutlich gemacht.

Hanseatic Bank nimmt Berufung beim OLG Hamburg zurück

Die Hanseatic Bank nahm daraufhin die Berufung zurück. Das Problem bleibt jedoch bestehen. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermutet, dass es sich um einen Systemfehler bei der Bank handelt und damit zahlreiche Darlehensverträge der Hanseatic Bank aus den letzten Jahren rückabgewickelt werden können, bei denen Verbraucher Waren wie Elektronik bei Online-Händlern finanziert haben.

Fehler in Darlehensverträgen der Hanseatic Bank

Die Hanseatic Bank hat nämlich in den Darlehensverträgen die Fälligkeit der Rate vergessen. Das Feld für die Angabe blieb im Darlehensvertrag leer. Das reicht aus, so auch das OLG Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2019, um den Darlehensvertrag rückabwickeln zu können.

Das Urteil des Landgericht Hamburg vom 21.06.2019, Az. 302 O 420/16, ist somit rechtskräftig geworden. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Hanseatic Bank ebenfalls zu tragen.

Da wohl alle Klagen gegen die Hanseatic Bank beim Landgericht Hamburg landen und das Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsinstanz eine klare Meinung zu den lückenhaften Darlehensverträgen der Hanseatic Bank hat, ist das Ergebnis für die Verbraucher voraussehbar. Voraussetzung aber ist, dass die Finanzierung noch läuft. Ob die Rückgabemöglichkeit möglicherweise auch besteht, wenn die letzte Rate bereits gezahlt worden ist, darüber hat das Gericht nicht entschieden.

Kauf war bei notebooksbilliger.de

Betroffen sind nach der Einschätzung von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte nicht nur Käufe bei notebooksbilliger.de in den letzten Jahren, sondern auch von vielen anderen Anbietern. Denn die Hanseatic Bank bot wahrscheinlich Finanzierungen unterschiedlichen Kooperationspartnern an, so vermutet JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte.

Rückabwicklung sollte überlegt sein

Auch wenn die Rückabwicklung so einfach klingt, Verbraucher sollten sich vorher rechtlich beraten lassen, bevor sie versuchen, die Verträge rückabzuwickeln.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vertritt bundesweit Verbraucher gegen Banken und Anbieter.

Das Oberlandesgericht Hamburg sprach einem Verbraucher 13.323 Euro zu, der eine Kapitallebensversicherung mit einem Darlehen zusammen abgeschlossen und beides widerrufen hatte. Dabei handelte es sich um ein sogenanntes Beamtendarlehen.

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte führte das Gerichtsverfahren gegen die ERGO Lebensversicherung AG. In der zweiten Instanz gab das Oberlandesgericht Hamburg im Urteil vom 06.09.2019, Az. 9 U 66/19, dem Verbraucher zum Teil recht.

Urteil des OLG Hamburg vom 06.09.2019

Den Widerspruch der Kapitallebensversicherung hielt das OLG Hamburg zwar für unwirksam, den Widerruf des Beamtendarlehens aber ließ es zu und urteilte, dass die ERGO Lebensversicherung AG gezogene Nutzungen von 13.323 Euro an unseren Mandanten zahlen musste.

Einen weitergehenden Anspruch auf Rückabwicklung des mit dem Beamtenkredits gleichzeitig abgeschlossenen Versicherungsvertrages, obwohl beide Verträge zusammenhingen und die Widerspruchsbelehrung der ERGO Lebensversicherung AG nach Ansicht von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte unzureichend und fehlerhaft war. Die Revision gegen das Urteil des OLG Hamburg war jedoch in dem Fall nicht möglich.

Risiken von Widerruf und Widerspruch von Versicherungsverträgen

Der Fall zeigt anschaulich, dass der Widerspruch bzw. Widerruf von klassischen und fondsgebundenen Kapitallebensversicherungsverträgen und Rentenversicherungen kein Selbstgänger ist. Viele Gerichte lehnen die Ansprüche ab, weil sie die Widerrufsbelehrungen für wirksam oder den Anspruch als verwirkt ansehen. Für Verbraucher ist es daher nicht immer einfach abzuschätzen, ob sich ein Gerichtsverfahren für sie lohnt.

Entsprechend hatte JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte nicht nur den Widerspruch der Kapitallebensversicherung, sondern auch den Widerruf des damit gekoppelten Beamtendarlehens geltend gemacht.

Hilfe bei Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist auf Darlehen, Versicherungen und Immobilien spezialisiert und betreut zahlreiche Fälle betroffener Verbraucher bei Widerspruch und Widerruf von klassischen und fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen sowie bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen.

Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte hat langjährige Erfahrung mit Falschberatung, fehlerhaften Angaben und dem Widerruf bzw. Widerspruch von fondsgebundenen und klassischen Kapitallebens- und Rentenversicherungen.

Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Die Kanzlei ist bundesweit bei Versicherungsfragen und Krediten auf Kundenseite für Verbraucher und Unternehmer tätig.

Die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG wurde vom Landgericht Hamburg verurteilt, einem Hamburger Kunden 12.275 Euro für zwei Laptops, die er bei notebooksbilliger.de erworben hatte, zurückzuzahlen. Damit kann der Hamburger Verbraucher seine bei notebooksbilliger.de gekauften Laptops zurückgeben und erhält sein gesamtes Geld zurück. Finanziert hatte er die zwei Gaming Laptops beim Kauf im Internet bei der Hanseatic Bank.

notebooksbilliger.de lehnte Rückabwicklung ab

Anlass waren Probleme mit den Laptops. Der Verbraucher bemängelte schon nach kurzer Zeit Abstürze und das Hängenbleiben der Grafik. Doch die notebooksbillliger.de AG vertröstete den Kunden immer wieder. Da die durchgeführten Nachbesserungsversuche nicht halfen, wollte der Verbraucher von dem Kauf zurücktreten. Den Rücktritt wollte die notebooksbilliger.de AG aber nicht akzeptieren.

Darauf wendete sich der Verbraucher an JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte. Durch den Widerruf schließlich schaffte er es mit Unterstützung von Fachanwalt Dr. Achim Tiffe, die Rückabwicklung des gesamten Kaufs durchzusetzen.

Hanseatic Bank zur Zahlung des Kaufpreises zzgl. Zinsen verurteilt

Das Landgericht Hamburg verurteilte die Hanseatic Bank, dem Verbraucher gegen Rückgabe der Laptops sämtliche gezahlten Raten zurückzuzahlen. Einen Zinsanspruch hat die Bank ihrerseits nicht. Der Fall zeigt, so Rechtsanwalt Achim Tiffe, dass sich Verbraucher gegen Banken und Unternehmen wehren können und nicht ungefragt Ablehnungen hinnehmen müssen.

Bei Unzufriedenheit sollten Verbraucher ihre Verträge prüfen lassen

Insbesondere Verbraucher, die mit Käufen unzufrieden sind, die sie im Internet getätigt haben und die durch eine Bank wie der Hanseatic Bank finanziert wurden, lohnt es sich, die Verträge von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, um seine Rechte und Möglichkeiten zu kennen und ausschöpfen zu können. Dies betrifft zum Beispiel finanzierte Computer und Laptops aber auch TV-Geräte.

In dem vorliegenden Fall des Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.06.2019, Az. 302 O 420/16, war der Darlehensvertrag nicht vollständig. Weil eine Pflichtangabe fehlte, konnte der Verbraucher den finanzierten Vertrag insgesamt widerrufen und hat einen Anspruch darauf, gegen Rückgabe der Laptops sämtlich Zahlungen zurückzuerhalten. Nach Auffassung von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte handelt es sich vermutlich um einen Systemfehler, so dass wahrscheinlich sämtliche von der Hanseatic Bank finanzierten Verträge aus der Zeit des Jahres 2015 und später bei notebooksbilliger.de und anderen Anbietern auch heute noch widerrufbar sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte reicht Klage ein gegen VW Bank wegen Benziner-Auto (VW Golf)

Ein Verbraucher aus Schleswig-Holstein hatte im Jahr 2014 einen VW Golf über einen Händler vor Ort gekauft und zum Teil über die VW Bank GmbH finanziert. Es handelt sich dabei um einen Benziner. Mit dem PKW war der Verbraucher nicht zufrieden. Als er von seiner Widerrufsmöglichkeit hörte, widerrief er den Darlehensvertrag und wollte den VW Golf VI Highline der VW Bank zurückgeben. Doch diese weigert sich bis heute.

Daher hat JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte für Ihren Mandanten nun Klage beim Landgericht in Braunschweig eingelegt. Das Gerichtsverfahren ist unter dem Aktenzeichen 5 O 2857/17 beim Landgericht Braunschweig anhängig.

Rückabwicklung auch bei Benzin-Autos möglich

Verbrauchern ist bisher nicht bewusst, dass sie nicht nur bei Dieselfahrzeugen ihre Rechte geltend machen können, sondern auch bei allen mit Benzin betriebenen PKWs, wenn diese zumindest zum Teil finanziert wurden auch heute oft noch eine Widerrufsmöglichkeit besteht.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermutet, dass zahlreiche Darlehensverträge der letzten Jahre fehlerhaft sind, insbesondere von der VW Bank, so dass es für Verbraucher möglich ist, die Verträge rückabzuwickeln. Die finanzierende Bank muss in dem Fall den PKW zurücknehmen. Dies ist insbesondere dann für Verbraucher entscheidend, wenn ein hoher Wertverfall bei dem PKW droht oder schon eingetreten ist.

Sinnvoll ist es, sich vor einem Widerruf rechtlich beraten zu lassen und abzuklären, ob es möglich ist, den Vertrag rückabzuwickeln und welche Kosten auf einen zukommen.

Verbraucher werden im Diesel-Skandal allein gelassen

Rechtsanwalt Achim Tiffe vermutet, dass zahlreiche Fälle gar nicht bis zum Ende vor Gericht ausgefochten werden, sondern viele Fälle im Vergleichswege gelöst werden:

„Wer nicht klagt und selbst seine Ansprüche anmeldet, wird abgeschreckt und hingehalten. Wer sich als Verbraucher dagegen wehrt, hat wahrscheinlich gute Aussichten, sich von unliebsamen PKW und deren Finanzierung zu trennen, wenn die Bank Fehler gemacht hat.“

Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sind inzwischen Realität geworden, siehe dazu den Beitrag vom Februar 2018.

Gerade in Deutschland ist es für Fachwanwalt Achim Tiffe unverständlich, wie Verbraucher über Jahre von der Autoindustrie hingehalten werden und Fehler erst eingestanden werden, wenn sie von den Medien bereits berichtet und nicht mehr geleugnet werden können. Dass die Verbraucher hier von allen staatlichen Einrichtungen alleine gelassen, um die eigene Autoindustrie zu schonen, ist der eigentliche Skandal hinter dem Abgas-Skandal.

Die Targobank als einer der großen Ratenkreditbanken Deutschlands hat vor dem Landgericht Hamburg, Urteil vom 29.12.2017, Az. 307 O 142/16, eine Restforderung aus einem gekündigten Ratenkredit in Höhe von 22.314 Euro geltend gemacht und verloren. Die Klage wurde abgewiesen.

Rentnerin muss 22.314 Euro nicht zahlen

Unserer Mandantin, einer Rentnerin, wurde der Ratenkredit, der letzte in einer Kette von acht Verträgen, durch die Targobank im Jahr 2011 gekündigt, als sie die Raten aus dem letzten Darlehen nicht mehr zahlen konnte. Die Bank klagte daraufhin gleich einen Teilbetrag ein und vollstreckte. 2016 reichte sie erneut Klage ein. Unsere schwer erkrankte Mandantin hatte glücklicherweise eine Betreuerin, die der Forderung der Bank diesmal nicht nachgeben wollte und sich rechtlichen Rat suchte.

Als Rechtsanwälte haben wir dem Fall grundsätzliche Bedeutung beigemessen und dazu auch ein Gutachten unseres Kollegen Prof. Udo Reifner eingeholt. Wir haben daher alle sieben Kredite der Umschuldungskette, die zu extremer Überschuldung ohne erkennbaren Nutzen führte, analysiert und die Schäden ausgerechnet. Dabei haben wir die Sittenwidrigkeit dieser Kredite sowie der damit verbundenen Restschuldversicherungen geltend gemacht, Fehler in der Endabrechnung der Bank aufgedeckt und die unzulässigen Bearbeitungsentgelte herausgerechnet. Hilfsweise haben wir uns auch auf Verjährung und den Widerruf der Ratenkredite berufen.

Anspruch der Targobank verjährt

Das Landgericht Hamburg entließ die Mandantin schuldenfrei. Es sah die Ansprüche der Targobank aus dem Ratenkredit sämtlich als verjährt an. Die für alle Verbraucher so wichtige Frage der Sittenwidrigkeit ließ es leider dahinstehen, obwohl die Richterin in der mündlichen Verhandlung schon ihr Erstaunen geäußert hatte, wie man solche Versicherungsprodukte überhaupt verkaufen könnte. Auch wurde in dem Verfahren deutlich, dass die Targobank wesentliche Schreiben an die Kunden nicht mehr vorlegen kann und daher vermutlich grundsätzliche Beweisschwierigkeiten hat. In dem Verfahren legte die Targobank zum Teil lediglich Musterschreiben vor.

Die Targobank zeigte sich uneinsichtig und kündigte im Verfahren an, dass sie erwäge in Berufung zu gehen. Dann kann sich das Oberlandesgericht Hamburg mit den allgemeinen Problemen des Kreditsystems der Targobank (vormals Citibank) beschäftigen, weil der Wucher in der Prüfung den anderen Rechtsbehelfen vorgeht.

Ratenkredite möglicherweise auch sittenwidrig

Das Urteil ist der erste Schritt auf dem Weg in die Überprüfung vieler gleichgearteter Kredite, die durch Kreditketten, Restschuldversicherungen und Umschuldungen gekennzeichnet sind. Wenn Sie einen solchen Problemkredit dieser Bank haben, sollten Sie nichts unterschreiben, Mahnbescheiden widersprechen und solange keine Zahlungen nach Kündigung leisten wie Sie nicht kompetenten Rechtsrat eingeholt haben.

Der Fall ist Teil der Kampagne „STOP Wucher“, die unter anderem von der Verbraucherzentrale Sachsen und der Verbraucherzentrale Hamburg getragen wird.

Wie Verbraucher sich wehren können

Verbraucher sollten durch das Urteil Mut schöpfen. Besonders wenn einige oder mehrere der folgenden Sachverhalte vorliegen, sollten Sie sich als Verbraucher rechtlich beraten lassen:

  • Es wurden mehrere Ratenkredite hintereinander bei derselben Bank abgeschlossen.
  • Sie sind von ihrer Bank zur Umschuldung animiert worden.
  • Es sind hohe Kosten durch Restschuldversicherungen entstanden.
  • Der Ratenkredit wurde von der Bank gekündigt.
  • Sie haben von der Bank nach Kündigung des Ratenkredits Aufforderungen zur Zahlung erhalten.
  • Die Bank oder das Inkassobüro will, dass Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben, nach Kündigung kleine Raten leisten oder bei einem Notar eine Unterwerfungserklärung unterschreiben.
  • Sie haben einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten mit einer Zahlungsforderung Ihrer Bank.

Insbesondere sollten Sie nicht ungeprüft

  • Forderungen der Banken anerkennen, z.B. auch durch kleine Ratenzahlungen,
  • Kündigungen durch die Bank einfach hinnehmen oder
  • sich bei gerichtlichen Mahnbescheiden passiv verhalten.

Lassen Sie sich vorab rechtlich beraten, bevor Sie reagieren.  Denn möglicherweise hat die Bank gar keinen Anspruch mehr auf die Restforderung.

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte die Hamburger Sparkasse verurteilt an unsere Mandanten eine Vorfälligkeitsentschädigung von etwa 27.000 Euro zurückzuzahlen – wir hatten dazu bereits im April berichtet. Nun haben unsere Mandanten auch die gezogenen Nutzungen eingefordert. Die Haspa hat daraufhin zusätzlich etwa 16.000 Euro an unsere Mandanten gezahlt. Auch bei der Forderung der gezogenen Nutzungen haben wir unsere Mandanten tatkräftig unterstützt. Diese waren „vollkommen sprachlos und freuen sich riesig“ über den erzielten Erfolg.

Grund waren fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Hintergrund waren fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Die Hamburger Sparkasse lehnte den Widerruf ab und verweigerte die Rückzahlung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung. Unsere Mandanten mussten durch zwei Instanzen ihr Recht einklagen. Das OLG Hamburg sah die Rückforderung schließlich als berechtigt an und verurteilte die Hamburger Sparkasse zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung, OLG Hamburg vom 29.03.2017, Az. 13 U 112/15. Die Berechnung der gezogenen Nutzungen erfolgte durch den Kreditsachverständigen Walther Schumacher.

Was Sie tun können!

Tipp: Vorfälligkeitsentschädigungen von 20.000 – 40.000 Euro sind im privaten Bereich keine Seltenheit. Lassen Sie Ihre Darlehensverträge vor einer Rückzahlung oder der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung durch einen Rechtsanwalt prüfen. Später kann es sein, dass Sie schon etwas unterschrieben haben oder ihre Rechte nicht mehr geltend machen können.

Banken müssen in allen Verbraucherdarlehen ihre Kunden richtig über die Widerrufsmöglichkeiten informieren. Deshalb sticht der Widerrufsjoker unter Umständen nicht nur bei den Immobiliendarlehen, sondern auch bei den üblichen Ratenkrediten und insbesondere auch den Autokrediten.

Die Stiftung Warentest hat jüngst darüber berichtet, dass etwa in Kreditverträgen der Autobanken des VW-Konzerns die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten worden sind. Wir kennen das auch aus eigener Anschauung.

Für Autokäufer können sich daraus interessante Rechtsfolgen ergeben, insbesondere wenn der Autohändler auch die Finanzierung vermittelt hat. Der Verbraucher erhält die Anzahlung und die kompletten Kreditraten zurück und muss dafür das Auto plus einer Nutzungsentschädigung zurückgeben.

Und sollte das Auto nach dem 13.6.2014 erworben und finanziert worden sein, so hätte der Verbraucher bei erfolgreichem Widerruf noch nicht einmal Ersatz für die mit dem Auto zurückgelegten Kilometer zu zahlen. Nur die – zumeist relativ geringen – vertraglichen Darlehenszinsen kann die Bank beanspruchen. Der Verbraucher hätte wirtschaftlich betrachtet das Auto also bis zur Rückgabe nahezu kostenlos genutzt. Im Anschluss könnten dann die zurückerhaltenen Gelder oder eine neue Finanzierung zum Erwerb eines neuen Fahrzeuges eingesetzt werden.

Gerade für Käufer von Autos, die von den Abgasmanipulationen betroffen sind, und ihr Fahrzeug nur schwer wieder loswerden oder Gewährleistung- oder Entschädigungsansprüche nicht durchsetzen können, kann der Widerruf der gesamten Autofinanzierung eine gute Alternative bieten.

Wir beraten Sie gerne, ob in Ihrem Fall Chancen für einen Widerruf bestehen.